Eileen Mühlbach erkundigte sich zu Befugnissen und Arbeitsqualität des gemeindlichen Vollzugsdienstes.
Einleitung:
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
derzeit ist die Landesverordnung über den gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD) in der Debatte. Dabei geht es u.a. um die Befugnisse des gemeindlichen Vollzugsdienstes und dessen Ausstattung. In den vergangenen Jahren gab es in der Stadt vielfach Bestrebungen, den GVD auszubauen. Regelmäßig wird dabei die Qualität von Aus- und Fortbildung für die Bediensteten des GVD beleuchtet. Gelegentlich ist zu Kritik zu vernehmen, dass Bedienstete des GVD auch Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr anhalten würden.
Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
- Wie viele Mitarbeitende sind derzeit im gemeindlichen Vollzugsdienst der Stadt
Dresden tätig? - Wie werden die Mitarbeitenden des gemeindlichen Vollzugsdienstes ausgebildet,
insbesondere welche Dauer, Inhalte, Tiefe und Verbindlichkeit hat die Ausbildung? - Welche regelmäßigen Fortbildungen und in welchen Turni erhalten die Mitarbeitenden des gemeindlichen Vollzugsdienstes zu welchen Themengebieten?
- Wie sind die Mitarbeitenden des gemeindlichen Vollzugsdienstes eingruppiert?
- Auf welcher Rechtsgrundlage greifen die Mitarbeiter des GVD in den fließenden Verkehr ein?
- Wie viele Klage- bzw. Widerspruchsverfahren gegen den GVD sind derzeit anhängig und um welche Sachverhalte geht es jeweils?
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Eileen Mühlbach