Portrait Stefan Engel

Freigabe Martin-Luther-Straße für den beidseitigen Radverkehr

Stefan Engel möchte von der Verwaltung wissen, warum die Martin-Luther-Straße nicht für beidseitigen Radverkehr freigegeben ist.

 


Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Zuge der Sanierungsplanung rund um den Martin-Luther-Platz wurde im Ortsbeirat Neustadt am 2. November 2015 eine Ergänzung zur Vorlage beschlossen: „Der Ortsbeirat Neustadt empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr die Einbahnstraßen Martin-Luther-Str. und Pulsnitzer Str. nördlich des M.-Luther-Platzes sowie den Martin-Luther-Platz jeweils für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben.“ In der Beschlusskontrolle vom 8. Juli 2016 wurde dies nach Prüfung der einzelnen Kriterien in beiden Fällen bestätigt. „Die Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.“ Dieses Vorschlagsrecht wurde bereits im April 2021 durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt eingebracht, wurde jedoch von der Verwaltung abgelehnt. Der zuständigen Verwaltung scheinen seitdem jedoch neue Erkenntnisse vorzuliegen. So wurde die Schließung der Pulsnitzer Straße für Radverkehr in südlicher Richtung nach einer Beschwerde einer Anwohnerin beim zuständigen Landesamt zurückgenommen. Die Pulsnitzer Straße ist nun wieder, wie vom Stadtbezirksbeirat bereits zwei Mal gefordert, in beide Richtungen mit dem Fahrrad befahrbar. Die Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Louisenstraße, deren zur Verfügung stehende Straßenbreite exakt der auf der Pulsnitzer Straße entspricht, wurde bislang nicht im Zweirichtungsverkehr für den Radverkehr geöffnet. Die in der Vergangenheit als problematisch eingeschätzte Kreuzungssituation Martin-Luther-Straße/Louisenstraße wurde zwischenzeitlich durch die Abordnung von Stellplätzen deutlich
entschärft. Gemäß ihrer wichtigen Funktion im Radverkehrskonzept (Alltagsverbindung Typ IR III) ergeben sich hinsichtlich der Martin-Luther-Straße folgende Fragen, um deren Beantwortung ich Sie bitte:


Fragen:

  1. Hat die Verwaltung im Zuge der Freigabe der Pulsnitzer Straße auch erneut die Freigabe der Martin-Luther-Straße für einen Zweirichtungsverkehr für den Radverkehr geprüft?
  2. Wann ist mit der Freigabe der Martin-Luther-Straße für den beidseitigen Radverkehr zu rechnen? Falls keine Freigabe vorgesehen ist: Welche Gründe sprechen gegen eine Freigabe trotz der mit der Pulsnitzer Straße vergleichbaren Fahrbahnbreite?
  3. Welche Kosten wären mit einer Freigabe der Martin-Luther-Straße für den beidseitigen Radverkehr verbunden?

 

Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

Stefan Engel

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