Blick auf Pieschen von der Elbe aus

Weiterer Umgang mit einer Elbquerung im Bereich Pieschen/Ostragehege

ANTRAG
SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden bekennt sich zum Ziel, in absehbarer Zeit eine Möglichkeit zur Querung der Elbe zwischen dem Ostragehege und dem Stadtbezirk Pieschen einzurichten, um u.a. die weitere Entwicklung des Ostrageheges als grünes Areal mit Freizeit-, Büro-, Sport- und Eventnutzungen zu befördern. Die Ergebnisse der Grundlagenbetrachtung (Beschluss A0504/18) und des studentischen Wettbewerbs an der TU Dresden haben gezeigt, dass die Realisierung in Form einer Brücke eine ernsthafte Option ist, die aber derzeit noch mit vielen städtebaulichen, umweltrechtlichen und verkehrstechnischen Unwägbarkeiten verbunden ist und daher noch einige Zeit der Prüfung und Diskussion bedarf. Auch in Anbetracht der beschränkten finanziellen Mittel sieht der Stadtrat den Erhalt und die Sanierung der bestehenden Dresdner Brücken als vorrangige Aufgabe („Erhalt vor Neubau“).
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Wiederinbetriebnahme einer Fährverbindung am Ballhaus Watzke auf Grundlage des Beschlusses A0223/16 („Fähre zwischen Pieschen und dem Ostragehege“), der bereits bekannten Vorplanungsstudie und der durchgeführten naturschutzfachlichen Prüfung in Abstimmung mit der DVB unverzüglich planerisch voranzutreiben, um zeitnah mit den notwendigen baulichen Maßnahmen und den verkehrlichen Vorbereitungen beginnen zu können. Damit soll in einem Übergangszeitraum bis zur möglichen Fertigstellung einer Brücke trotzdem schon eine Möglichkeit zur Querung der Elbe geschaffen werden. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Errichtung einer neuen Zuwegung auf Pieschener Seite auch bei Realisierung der Fähre für einen Übergangszeitraum zwingend notwendig ist. Bei der Reaktivierung der Fährverbindung sind ein emissionsloser Fährbetrieb z.B. mittels eines Elektroantriebs vorzusehen und entsprechende Fördermöglichkeiten zu nutzen.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den in der Grundlagenbetrachtung (Beschluss A0504/18) beschriebenen Standort 3 für die Realisierung einer Umweltbrücke (Straßenbahn-, Rad- und Fußverkehr) im Bereich der Böcklinstraße planerisch zu sichern und eine Freihaltung der entsprechenden Flächen zu erwirken. Die in der Grundlagenbetrachtung skizzierten östlicher gelegenen Standorte 1 und 2 werden aufgrund der städtebaulichen Situation und der notwendigen Gebäudeabrisse verworfen. Die Stadtverwaltung wird hinsichtlich des Standorts 3 beauftragt, folgende Aspekte tiefergehend zu prüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften sowie den Stadtbezirksbeiräten Altstadt und Pieschen darzustellen:

a. Eignung der beiden im Ostragehege aufgezeigten Trassierungsvarianten 3e (via Ostra Dome) und 3a (via Messering) für eine Verlängerung der Straßenbahntrasse

b. vergleichende Ermittlung der konkreten Fahrgastpotenziale und zusätzlichen Betriebskosten, die sich durch verschiedene denkbare Linienführungen der Straßenbahn ergeben (Verlängerung Linie 10 nach Kaditz, Verlängerung Linie 10 Richtung Radebeul-Ost via neuer Verbindungskurve in Mickten, Verlängerung Linie 13 Richtung Messe/Friedrichstadt)

c. Auswirkungen des Brückenstandorts auf Blickbeziehungen vom Ballhaus Watzke und aus Richtung Altmickten/Übigau

d. Einschätzung zur generellen hochwasser- und umweltschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit eines solchen Brückenstandorts

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den im Siegerentwurf des studentischen Wettbewerbs der TU Dresden skizzierten Standort für eine reine Fuß- und Radwebrücke auf Höhe der Ecke Konkordienstraße/Leipziger Straße planerisch zu sichern und eine Freihaltung der entsprechenden Flächen zu erwirken. Die im Bereich der Kötzschenbroder Straße gelegenen Brückenstandorte der Plätze 2 und 3 werden aufgrund der problematischen städtebaulichen Situation im direkten Umfeld des Ballhauses Watzke und des zum Teil notwendigen Gebäudeabrisses verworfen. Die Stadtverwaltung wird hinsichtlich des Siegerentwurfs beauftragt, folgende Aspekte genauer zu prüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften sowie den Stadtbezirksbeiräten Altstadt und Pieschen darzustellen:

a. Überprüfung, ob der studentische Entwurf hinsichtlich der räumlichen Rahmenbedingungen zutreffende Annahmen trifft (Vereinbarkeit mit Bundeswasserstraße, zulässige Neigungsverhältnisse etc.)

b. Auswirkungen des Brückenstandorts auf Blickbeziehungen vom Ballhaus Watzke und aus Richtung Marienbrücke

c. Untersuchung, ob die im Siegerentwurf unterstellte Einbindung der Brücke in das Flächennaturdenkmal Pieschener Allee so umsetzbar ist und ob eine verkehrstechnisch zwingende Fortführung einer Brückenzuwegung Richtung Messering überhaupt möglich ist.

d. ungefähre Kostenschätzung

e. Einschätzung zur generellen hochwasser- und umweltschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit eines solchen Brückenstandorts

 

Beratungsfolge Plandatum    
Ältestenrat 28.11.2022 nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters 29.11.2022 nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften 30.11.2022 nicht öffentlich 1. Lesung         (federführend)
Stadtbezirksbeirat Pieschen 06.12.2022 öffentlich beratend
Stadtbezirksbeirat Altstadt 07.12.2022 öffentlich beratend
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften 11.01.2023 nicht öffentlich beratend             (federführend)
Stadtrat 26.01.2023 öffentlich beschließend

 

Begründung:

Seit der Einstellung der Fährverbindung zwischen dem Ostragehege und dem Ballhaus Watzke Mitte der neunziger Jahre wird immer wieder über eine Wiederinbetriebnahme der Fähre oder alternative Möglichkeiten der Elbquerung diskutiert. Durch die Ergebnisse der vom Stadtrat beauftragten Grundlagenbetrachtung und des studentischen Wettbewerbs an der TU Dresden liegen mittlerweile eine Vielzahl verschiedener Optionen auf dem Tisch. Mit dem vorliegenden Antrag soll der weitere Prozess strukturiert werden.

Aus unserer Sicht haben die Grundlagenbetrachtung und der studentische Wettbewerb jeweils gezeigt, dass eine Umweltbrücke oder eine reine Fuß- und Radverkehrsbrücke zumindest grundsätzlich denkbar sind. Zugleich sind viele Fragen aber noch offen, deren Klärung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Weiterhin wurde deutlich, dass einige der vorgeschlagenen Brückenstandorte insbesondere auf Pieschener Seite am Ballhaus Watzke und im Gewerbeareal Kötzschenbroder Straße erhebliche städtebauliche Probleme erzeugen würden (Notwendigkeit von Gebäudeabrissen und langen Rampenanlagen, 5-6 Meter Bauhöhe über Niveau Kötzschenbroder Straße). Diese Varianten sollen mit dem Antrag verworfen werden, um die beschränkten Planungskapazitäten sinnvoll einzusetzen. Ob mögliche Standorte umwelt- und hochwasserschutzrechtlich realisierbar sind, muss hingegen insbesondere auf Altstädter Seite mit Blick auf den Schutzstatus der Flächen (FFH-Gebiet, Flächennaturdenkmal Pieschener Allee, Landschafts- und Vogelschutzgebiet) ganz grundsätzlich hinterfragt werden. Um die spätere Realisierung eines möglichen Brückenstandorts nicht zu gefährden, sollen für die zwei denkbaren Standorte neben weitergehenden Prüfungen aber zumindest die benötigten Flächen gesichert werden.

Angesichts dieser Rahmenbedingungen streben wir an, die schon detaillierter untersuchte Wiederinbetriebnahme einer Fährverbindung am Pieschener Winkel voranzutreiben. Damit könnte zumindest die nahräumliche Verbindung des Stadtbezirks Pieschen mit dem aufstrebenden Ostragehege und der Messe in absehbarer Zeit verbessert werden. Der Standort am Ballhaus Watzke liegt zentral im Pieschener Stadtteilzentrum und verspricht mit prognostizierten 600 Fahrgästen pro Tag eine Nachfrage, die sogar höher liegt als bei einigen schon betriebenen Fährverbindungen.

Dieses stufenweise Vorgehen ist aus unserer Sicht auch im Hinblick auf den Sanierungsbedarf der bestehenden Dresdner Brücken sinnvoll. Hier stehen in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen an, die voraussichtlich zu einem erheblichen Teil aus städtischen Eigenmitteln geleistet werden müssen. Der Erhalt dieser Infrastruktur muss daher höchste Priorität haben.

Dana Frohwieser
SPD-Fraktion

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