2022-06-14 Eileen_Muehlbach_12

Gemeindlicher Vollzugsdienst – Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr

Eileen Mühlbach erkundigt sich zur Überwachung der Verkehrssicherheit im Aufgabengebiet des gemeindlichen Vollzugsdienstes.

 

Einleitung:

Sehr geehrter Oberbürgermeister,
der gemeindliche Vollzugsdienst (GVD) der Landeshauptstadt Dresden (LHD) ist u.a. zuständig für die Verkehrsüberwachung. Zu den diesbezüglich übertragenen polizeilichen Vollzugsaufgaben gehört „die Überwachung des fließenden Verkehrs durch Geschwindigkeits- und Rotphasenmessungen“, wie auf der Internetseite der Stadt Dresen zu lesen ist. In Zeiten steigender Pkw-Zulassungszahlen und einer zunehmenden Verkehrsdichte leistet der GVD damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Zur Entwicklung der verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten im gesamten Stadtgebiet der LHD und ihren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:


Fragen:

  1. Wie häufig wurden in den letzten 12 Monaten Geschwindigkeits- und Rotphasenmessungen in der LHD durch den GVD durchgeführt?
  2. Wie viele Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr stellte der GVD dabei in einem durchschnittlichen Monat fest?
  3. Welche Ordnungswidrigkeiten bildeten die Schwerpunkte der Kontrollen bzw. der Feststellungen?
  4. Welche Orte im Stadtgebiet Dresden wurden schwerpunktmäßig kontrolliert und zu welchen Uhrzeiten?
  5. Wie häufig wurden von Bürger:innen Anfragen zur Verkehrsüberwachung an bestimmten Orten gestellt? Gibt es dabei Orte, die häufiger genannt werden und wie ging die LHD mit diesen Anfragen um?
  6. Lässt sich bezugnehmend auf die festgestellten Ordnungswidrigkeiten der vergangenen fünf Jahre eine Entwicklung feststellen? Welche Schwerpunkte zeichnen sich den Verstößen, den Orten und den Betroffenen nach ab?
  7. Gibt es eine Kooperation mit der Polizeidirektion Dresden hinsichtlich der Verkehrsüberwachung und der Steigerung der Verkehrssicherheit allgemein und an Schwerpunktorten? Wie gestaltet sich diese Kooperation?
  8. Werden mit den Beschäftigten des GVD Zielvereinbarungen hinsichtlich Kontrollzeiten, -Häufigkeit und der Feststellung einer Mindestzahl von Verkehrsverstößen abgeschlossen? Bitte fügen Sie beispielhaft eine solche Zielvereinbarung anonymisiert bei.



Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Eileen Mühlbach

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