Vincent Drews

Richtlinie zur Veröffentlichung von Ortschaftsratsinformationen im Hochlandkurier

Vincent Drews fragte die Verwaltung, warum das Rechtsamt eine Richtlinie zur Veröffentlichung von Ortschaftsratsinformationen im Hochlandkurier prüfen müsse.




Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in einigen Fällen haben Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte die Möglichkeit, in den lokalen Stadtteilzeitungen über die Sitzungen und Beschlüsse des Stadtbezirks- oder Ortschaftsrates zu berichten, so z.B. der Stadtbezirksbeirat Blasewitz, der über das Stadtbezirksamt Blasewitz in der Blasewitzer Zeitung berichten bzw. informieren lässt. Im Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig wurde vor einiger Zeit von den Fraktionen SPD, Grünen und Linken eine neue Richtlinie zur Veröffentlichung von Informationen aus dem Ortschaftsrat im Hochlandkurier eingereicht und dabei zugleich beantragt, dies auf die Tagesordnung des Ortschaftsrates zu setzen. Dies ist nicht geschehen und wurde damit begründet, dass das Rechtsamt die Zuständigkeit und Zulässigkeit der Richtlinie prüfen müsse.

In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich Sie bitte:


Fragen:

  1. Was genau prüft das Rechtsamt?
  2. Warum muss die Richtlinie geprüft werden?
  3. Liegen bereits Ergebnisse der Prüfung vor?
  4. Wenn keine Ergebnisse vorliegen, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?



Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Vincent Drews

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