Portrait Dana Frohwieser

Honorarkräfte am Heinrich-Schütz-Konservatorium Dresden

Dana Frohwieser erkundigt sich zu den Honorarkräften am Heinrich-Schütz-Konservatorium Dresden.

 

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Zuge des Wahlkampfes zur Oberbürgermeisterwahl haben Sie den Lehrkräften der städtischen Musikschule Heinrich-Schütz-Konservatorium (HSKD) versichert, alles in Ihren Kräften Stehende zu tun, um das Profil des HSKD zu stärken. In den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 wollten Sie zudem für die Bereitstellung der dafür notwendigen Mittel sorgen.

Der seitens des HSKD angemeldete Mehrbedarf zum Wirtschaftsplan u.a. zur Erhöhung des Festangestelltenanteils wurde im Verwaltungsentwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 abgewiesen. Im Begleitbeschluss zum Haushalt werden dem HSKD nun zumindest jeweils 213.000 Euro für 2023 und 2024 bereitgestellt. Eine deutliche Anhebung des Festanstellungsanteils ist damit jedoch noch nicht umsetzbar.

Gleichzeitig ist gegenwärtig aber noch ungeklärt, inwieweit für die am HSKD tätigen Honorarlehrkräfte rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge fällig werden (Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.06.2022: B 12 R 3 /230 R).

In diesem Zusammenhang ergeben sich für mich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich Sie bitte:

 

Fragen:

  1. Wie viele Honorarkräfte sind aktuell an der städtischen Musikschule Heinrich-Schütz-Konservatorium tätig?
  2. Wie viele der Honorarkräfte haben parallel eine Festanstellung bei einem anderen Arbeitgeber, z.B. in einem Orchester, an einer Hochschule etc., sind also tatsächlich nebenberuflich am HSKD tätig?
  3. Wie viele Honorarstunden leisten die Honorarkräfte des HSKD pro Woche (bitte aufschlüsseln nach Stundenzahl)?
  4. Inwieweit ist seitens der Verwaltung eine Prüfung der Urteilsbegründung zum o.g. Bundessozialgerichtsurteil erfolgt?
  5. Wenn ja, wie viele der am HSKD beschäftigten Honorarlehrkräfte sind von diesem Urteil betroffen?
  6. Wie gestaltet sich der damit verbundene finanzielle Aufwand der LHD?
  7. Wenn nein, wann und in welcher Form wird sich die LHD mit den Auswirkungen des Urteils auf das HSKD auseinandersetzen?

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dana Frohwieser

 

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