Vincent Drews (Stadtrat der 7. Legislatur)

Einbürgerung in der Landeshauptstadt Dresden

Vincent Drews hinterfragt aktuelle Maßnahmen zur Einbürgerung.

 

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Kontext der Migrationsbewegung und dem längerfristigen Aufenthalt von ausländischen Staatsbürger*innen stellt sich die Frage nach der Perspektive für diese Menschen. Eine solche Perspektive kann eine zukünftige Einbürgerung sein. Neben den Vorteilen für eingebürgerte Personen, ergeben sich natürlich auch Vorteile für die Stadt selbst: eingebürgerte Personen sind bspw. erfolgreicher am Arbeitsmarkt und erreichen höhere Bildungsabschlüsse, die Aussicht auf Einbürgerung kann Integrationsbemühungen fördern und nicht zuletzt kann eine funktionierende Demokratie nur bestehen, wenn diese von möglichst vielen mitgetragen wird.

Des Weiteren wurde Ende 2020 ein bundesweites Maßnahmenpaket zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“, welches sich ebenfalls auf Maßnahmen zur Einbürgerung bezieht, beschlossen.

In diesem Zusammenhang ergeben sich für mich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich Sie bitte:


Fragen:

1. Im Maßnahmenpaket zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ wurde eine Einbürgerungsoffensive festgelegt, welche gezielt für die „Möglichkeit einer Einbürgerung werben, um gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, die volle Teilhabe zu ermöglichen“ soll. Wie kommt die Stadt Dresden dieser Maßnahme momentan nach?

 

2. Wie Sie in Ihrer Antwort (AF 1094/21) vom 02.02.21 schilderten, erfolgten zwischen 2018 und 2020 zwei direkte Kontaktierungen per Post an britische Staatsangehörige, in welchen auf die Möglichkeit der Beantragung einer Einbürgerung hingewiesen wurde.

a. Welche datenschutzrechtliche Grundlage bestand zum damaligen Zeitpunkt bezüglich der durchgeführten Briefaktion?

b. Führte die genannte Briefaktion zu einer erhöhten Anzahl an Einbürgerungsanträgen und wie ist die Stadt mit diesem erhöhten Aufkommen umgegangen?

 

3. Der Wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) hat anhand von Fallbeispielen die folgenden Handlungsempfehlungen für Briefaktionen herausgearbeitet, um möglichen Überlastungen entgegenzuwirken:

  • Anpassungsmöglichkeiten ausschöpfen, Variationen ausprobieren
  • auf Staatsangehörigkeit eines bestimmten Herkunftslands/Region beschränken
  • Versand kann zeitlich gestreckt werden
  • Zahl der wöchentlich abgeschickten Anschreiben kann an Kapazität der Einbürgerungsbehörde angepasst werden

 

Hat die Stadt Dresden Szenarien, die genannte Maßnahmen beinhalten, bereits vollständig geprüft?

 

4. Mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes müssen alle Einbürgerungsbehörden ab 2022 die digitale Antragstellung ermöglichen*.

a. Wie kommt die Stadt der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Bezug auf Einbürgerungen derzeit nach?

b. Gibt es seitens der Stadt derzeit Bestrebungen einer Überarbeitung der Homepage zu Einbürgerungsbelangen – insbesondere auch in Bezug auf sprachliche Vielfältigkeit?

 

* Courtman, Nicholas/Schneider, Jan 2021: Erfolgsfaktoren einer gelingenden Einbürgerungspraxis. Expertise für die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Wissenschaftlicher Stab des Sachverstän-digenrats für Integration und Migration (SVR), Berlin.

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

Vincent Drews

Skip to content