Luftaufnahme des Krankenhauses in der Dresdner Neustadt

Bezahlbares Wohnen für Dresden sichern – keine willkürliche Obergrenze für einen Ankauf von Wohnungen

ANTRAG
SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. Dem Stadtrat eine Vorlage zum Erwerb der von der Vonovia angebotenen Wohnungen vorzulegen, die alle Wohnungen umfasst, die die Due Diligence Prüfung durchlaufen und sich als geeignet erwiesen haben.
  2. Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG (WiD) zu beauftragen, einen Businessplan inklusive Organisations- und Finanzierungskonzept vorzulegen, der auf die Anzahl der Wohnungen nach Abschluss der Due Diligence Prüfung angepasst ist.

 

Beratungsfolge Plandatum    
Ausschuss für Soziales und Wohnen 07.03.2023 nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Finanzen 13.03.2023 nicht öffentlich beratend
Stadtrat 23.03.2023 öffentlich beschließend

 

Begründung:

Spätestens im Jahr 2036 laufen die 10.000 Belegungsrechte der Landeshauptstadt Dresden bei
der Vonovia aus. Damit verbunden ist die Aufgabe, bis dahin einen kommunalen Wohnungsbestand aufzubauen, der diesen Wegfall kompensiert. Vor dem Hintergrund sich verschlechternder Marktbedingungen für den Neubau von Wohnungen durch die WiD (und alle anderen Wohnungsbauunternehmen), gewinnt der Ankauf von bestehendem Wohnraum für die Bewältigung dieser Herausforderung eine neue Bedeutung. Da Vonovia mehr als 3.000 Wohnungen angeboten hat, könnte die Due Diligence Prüfung ergeben, dass auch mehr als 3.000 Wohnungen für einen Ankauf durch die WiD geeignet sind. Das Ergebnis dieser Prüfung ist eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Anzahl der anzukaufenden Wohnungen. Eine willkürliche Begrenzung des Ankaufs von Wohnungen auf „bis zu 3.000“ ist fahrlässig und wird den wohnungspolitischen Notwendigkeiten in Dresden nicht gerecht.

Dana Frohwieser
SPD-Fraktion

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