Portrait Dana Frohwieser (Stadträtin der 7. und 8. Legislatur)

Anmietung von MRE – Gymnasium Klotzsche

Dana Frohwieser erkundigt sich zur Anmietung von mobilen Raumeinheiten (MRE) am Gymnasium Klotzsche.

 

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Hausmitteilung vom 24. Januar 2023 wurden zwei Tage vor der entsprechenden Stadtratssitzung und eine Woche nach der federführenden Ausschusssitzung zur Vorlage V1616/22 „Errichtung temporärer Erweiterungsbau als mobile Raumeinheit, Erneuerung und Ergänzung naturwissenschaftlicher Fachkabinette und Erweiterung Speiseraumbereich im Bestandsgebäude am Zentralen Auslagerungsstandort Berthelsdorfer Weg 2, 01279 Dresden“ der Auftrag aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften beantwortet.

Laut Vorlage V1343/11 war eine Anmietung von MRE zur Erweiterung des Gymnasium Klotzsche von 2.320qm für sieben Jahre geplant (Miete 2.923.200 € bzw. 417.600 €/p.a.; Kosten Errichtung 729.185 €, Kosten Rückbau 2019 212.887 €). Laut oben bezeichneter Zusammenstellung wurden 855qm BGF realisiert mit Errichtungskosten von 372.500 € und lfd. Mietkosten p.a. von 335.600 €.

Zur „Zusammenstellung MRE bezüglich Kosten und Standzeiten“ bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

 

Fragen:

  1. Wie erklären sich diese Differenzen? Handelt es sich bei der Flächenangabe um einen Fehler? Warum liegen die jährlichen Mietkosten unter denen der Vorlage (für 2.320qm)? Sind die jährlichen Mietkosten seit 2012 unverändert?
  2. Gab es zur Vorlage aus dem Jahr 2011 eine Wirtschaftlichkeitsabwägung zwischen Miete und Kauf der MRE und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Welche Kosten wären bei Kauf der MRE 2011/12 angefallen?
  3. Die Anmietung war für sieben Jahre geplant und beschlossen und ist inzwischen mehr als drei Jahre überschritten. Welche Mehrkosten sind durch die Verlängerung bisher entstanden?
  4. Laut Vorlagenbegründung (Seite 4) unter „Folgemaßnahmen“ ist die Rede von „… der geplanten und derzeit baurechtlich begrenzten Nutzungsdauer …“. Welche baurechtlichen Vorgaben zur Nutzungsdauer gab es und wie begründet sich die darüberhinausgehende Nutzungsdauer?
  5. Derzeit nutzt die 19. Grundschule die MRE in der Bauauslagerung. Welche weitere Stand- bzw. Mietzeit der MRE ist geplant und welche Mietkosten fallen dafür an?
  6. Laut Vorlagengründung (Seite 4) war für 2019 der Rückbau der MRE, der Gründung, der befestigten Flächen in der Freianlage sowie der technischen Erschließung und die Wiederherstellung der Grünfläche sowie Ersatzpflanzen geplant. Welche Planungen verfolgt die Landeshauptstadt nunmehr für das Flurstück (302/2 i.V.m. 301/3).

 

Mit freundlichen Grüßen
Dana Frohwieser

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