Vincent Drews möchte wissen, ob Menschen mit Behinderung und deren Assistenzkräfte in Dresden einen Wohnberechtigungsschein erhalten werden.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Menschen mit Behinderung erhalten unter bestimmten Bedingungen eine Unterstützung durch Assistenzkräfte nach §78 SGB IX. Die Betroffenen haben ebenso einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und leben häufig in Wohnungen, die einen WBS benötigen. In diesen Wohnungen haben die Assistenzkräfte jedoch keinen separaten Raum, der für eine gute Assis-tenz jedoch nötig wäre. Die Stadt Leipzig nutzt die Einzelfallregelung nach FRL gMW, IV, 1. c), um dieser Situation abzuhelfen und die Assistenzkräfte zum Haushalt der Antragsberechtigten Person zu zählen. Dadurch entsteht das Anrecht auf eine größere Wohnung, in der es einen Raum für die Assistenzkraft geben kann.
Dazu bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:
Fragen:
- Wird die Landeshauptstadt Dresden dem Beispiel folgen und die Einzelfallregelung aus der FRL gMW nutzen, um Menschen mit Behinderung und ihre Assistenzkräfte zu unterstützen?
- Wenn nicht, warum und sieht die Landeshauptstadt Dresden andere Möglichkeiten zur Unterstützung mit größerem Wohnraum?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Vincent Drews