Eileen Mühlbach erkundigt sich zu Honorar- und Personalausgaben bei der kommunalen Kulturförderung.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 19.12.2022 beschloss der Ausschuss für Kultur und Tourismus die Vorlage V1905/22 zur kommunalen Kulturförderung – institutionelle Förderung 2023. In dieser wurde auch das Positionspapier „Fair in Dresden“ von 2018 berücksichtigt und damit einhergehend Honorar- und Personalausgaben in angemessener Höhe, unter Berücksichtigung fachspezifisch empfohlener Honoraruntergrenzen.
Die Empfehlungen von einschlägigen Fachverbänden sollten dabei als Richtlinien herangezogen werden. Es wurde ein Fördermehrbedarf von 1.724.965€ kalkuliert. Im Doppelhaushalt beschlossen wurde der Betrag von 725.000€ in beiden Haushaltsjahren.
Daraus ergeben sich für mich die folgenden Fragen:
Fragen:
- Wie wird der Mehrbedarf von 725.000€ aufgeschlüsselt werden? Existiert eine Übersicht darüber, welche Institution welche Summe erhält?
- Existiert eine Übersicht darüber, wie viele Honorarlehrkräfte an den jeweiligen Institutionen tätig sind?
- Wie ist der genaue Zeitplan bezüglich der Verausgabung der Mittel?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Eileen Mühlbach