Portrait von Eileen Mühlbach (Stadträtin der 7.Legislatur)

Honorar- und Personalausgaben im Rahmen kommunaler Kulturförderung

Eileen Mühlbach erkundigt sich zu Honorar- und Personalausgaben bei der kommunalen Kulturförderung.

 

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 19.12.2022 beschloss der Ausschuss für Kultur und Tourismus die Vorlage V1905/22 zur kommunalen Kulturförderung – institutionelle Förderung 2023. In dieser wurde auch das Positionspapier „Fair in Dresden“ von 2018 berücksichtigt und damit einhergehend Honorar- und Personalausgaben in angemessener Höhe, unter Berücksichtigung fachspezifisch empfohlener Honoraruntergrenzen.

Die Empfehlungen von einschlägigen Fachverbänden sollten dabei als Richtlinien herangezogen werden. Es wurde ein Fördermehrbedarf von 1.724.965€ kalkuliert. Im Doppelhaushalt beschlossen wurde der Betrag von 725.000€ in beiden Haushaltsjahren.

Daraus ergeben sich für mich die folgenden Fragen:

 

Fragen:

  1. Wie wird der Mehrbedarf von 725.000€ aufgeschlüsselt werden? Existiert eine Übersicht darüber, welche Institution welche Summe erhält?
  2. Existiert eine Übersicht darüber, wie viele Honorarlehrkräfte an den jeweiligen Institutionen tätig sind?
  3. Wie ist der genaue Zeitplan bezüglich der Verausgabung der Mittel?

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

Eileen Mühlbach

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