Vincent Drews erkundigt sich zum Lärmschutz bei öffentlichen Veranstaltungen.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
uns erreichen vermehrt Beschwerden von Einwohner:innen, wenn es um die Lautstärke bei öffentlichen Veranstaltungen geht. So fand erst kürzlich der „Neustädter Frühling“ statt, bei dem uns von Dezibel-Werten außerhalb der gesetzlichen Grenzwerte berichtet wurde.
Dazu bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:
Fragen:
- Welche Regeln zur Einhaltung der gesetzlichen Lärm-Grenzwerte werden den Veranstalter:innen mitgegeben?
- Mit welchen Mitteln und wie oft wird die Einhaltung der Grenzwerte kontrolliert?
- Welche Beschwerdemöglichkeiten haben Betroffene bei Nichteinhaltung?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Vincent Drews