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Zugänglichkeit und Ausweitung des Dresden-Passes

ANTRAG
SPD-Fraktion

 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. die Leistungen des Dresden-Passes auszuweiten, indem die Gebühren für den Personalausweis, den Reisepass, Beglaubigungen und das Führungszeugnis für Inhaber*innen des Dresden-Passes von der Stadt übernommen werden. Außerdem sollen Kooperationen für die Vergünstigung von Nachhilfe sowie Digitale Teilhabe (bspw. die Ausleihe von Laptops) in die Leistungen des Dresden-Passes aufgenommen werden. Weiterhin ist auch das Deutschlandticket (inkl. Zusatztickets) mit einer 50-prozentigen Ermäßigung in die Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes aufzunehmen. Bestehende Vergünstigungen beim Kauf von anderen Fahrausweisen sind im Hinblick auf die unterschiedlichen Nutzungsansprüche (z.B. Übertragbarkeit an andere Dresden-Pass-Inhaber*innen) beizubehalten.

 

  1. den Personenkreis, welcher berechtigt ist, den Dresden-Pass zu erhalten, auf Bezugnehmer*innen von Kinderpflegegeld durch das Sozialamt, Kriegsopferfürsorge durch das Sozialamt, Pflegegeld für Pflegekinder durch das Jugendamt und Zuschüsse zu den Gebühren für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege auszuweiten.

 

  1. die Gültigkeit des Dresden-Passes generell auf 24 Monate auszuweiten und für Senior*innen im Rechtskreis des SGB XII die Gültigkeit zu entfristen, wenn hierbei nach einmaliger Prüfung ein Anspruch festgestellt wurde.

 

  1. den Dresden-Pass künftig mit Bewilligung einer Leistung durch die Stadt, welche zu diesem berechtigt, automatisch postalisch mitsenden, ohne dass hierbei ein extra Antrag oder eine Rückmeldung zum Erhalt oder ein persönlicher Termin notwendig sind. Die Möglichkeit einer solchen Regelung für eine Bewilligung durch das Jobcenter ist ebenfalls zu prüfen.

 

  1. einen Flyer in deutscher leicht verständlicher sowie englischer Sprache mit Hinweisen bzgl. des Dresden-Passes auszuarbeiten, welcher mit Bescheiden von Sozialleistungen, welche zum Besitz eines Dresden-Passes berechtigen, künftig verbindlich mitgeschickt werden soll.

 

  1. online eine Auflistung der Vergünstigungen, welche der Dresden-Pass beinhaltet, bereitzustellen. Vorlage hierfür können bspw. die Übersichten der Städte Köln und Nürnberg sein.

 

Dem Stadtrat ist bis zum 31.12.2023 eine entsprechende Änderung der Richtlinie zum Beschluss vorzulegen.

 

Beratungsfolge:

 

Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich 1. Lesung (federführend)
Ausschuss für Finanzen nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich 1. Lesung (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

 

Begründung:

Der Dresden-Pass ist ein gutes und wichtiges Mittel zur gesellschaftlichen Teilhabe in Dresden. So zeigen sich allerdings noch Aspekte, welche bis jetzt unberücksichtigt sind und zudem die Verwaltung entlasten können.

Für eine solche Teilhabe ist es inhärent, überhaupt erstmal über die eigenen Möglichkeiten Bescheid zu wissen. So soll die Information über den Dresden-Pass und was er beinhaltet künftig alle Berechtigten postalisch sowie online zuverlässig erreichen. Andere Städte wie Nürnberg zeigen hier sehr schön, wie übersichtlich eine solche Aufzählung gestaltet sein kann. Ein weiterer Hürdenabbau sowie eine große Entlastung der Verwaltung stellt Punkt 4 dar, welcher die bisher erforderliche persönliche Abholung des Dresden-Passes ersetzen soll. Diese bedeutet bloß einen zusätzlichen Aufwand für Verwaltung und die Betroffenen, welche, wie andere Städte bereits zeigen, nicht notwendig ist. So soll künftig auch die bisherig erforderliche schriftliche Benachrichtigung über den Erhalt des Passes entfallen.

Ein zweites Paket des Antrages betrifft die Ausweitungen der Leistungen. So ergibt es vor dem aktuellen Hintergrund der immens gestiegenen Lebenshaltungskosten Sinn, den Berechtigtenkreis auszuweiten. Des Weiteren sind momentan keine Kosten zur Übernahme von Verwaltungsgebühren im Dresden-Pass enthalten. Der Besitz eines gültigen Ausweisdokuments bspw. ist aber wiederum verpflichtend. Wer der Ausweispflicht nicht nachkommen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dementsprechend sollte auch jede Person überhaupt die Möglichkeit haben, stets ein aktuelles Ausweisdokument zu besitzen. Genauso ist es für gewisse Berufe bspw. Voraussetzung ein Führungszeugnis vorzeigen zu können. Durch die mangelnde Abdeckung an dieser Stelle werden im schlimmsten Fall Grundrechte wie die Bewegungsfreiheit oder auch die Perspektive auf die Beendigung eines prekären Verhältnisses verwehrt. Die ebenfalls vorgeschlagene Aufnahme des Deutschlandtickets in die Dresden-Pass-Richtlinie ist folgerichtig, da das Deutschlandtickets für viele Nutzer*innen deutlich attraktiver ist als die bestehenden Abo-Angebote, die schon zu 50 Prozent rabattiert werden. Mehrkosten für die Stadt sind hier nicht zu erwarten, da der kommunale Ermäßigungsbetrag durch den geringeren Gesamtpreis des Deutschlandtickets (ohne Zusatzoptionen) sogar sinkt.

Zudem soll die Gültigkeit des Dresden-Passes auf 24 Monate ausgeweitet und somit wiederum der bürokratische Aufwand abermals minimiert werden. Insbesondere in Bezug auf die Rente bedarf es, da sich der Betrag i.d.R. nicht mehr ändern wird, nur einer einmaligen Prüfung. Danach soll der Dresden-Pass unbefristet gültig sein.

 

Dana Frohwieser
Vorsitzende SPD-Fraktion

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