ANTRAG
SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
- zu prüfen, welche Schulstandorte in Dresden prinzipiell geeignet wären, zu einer Gemeinschaftsschule entwickelt zu werden.
- Gespräche zu veranlassen unter Einbeziehung von Schulleitungen, Lehrkräften, Eltern, Schüler:innen, Schulverwaltung und weiteren Akteuren am Standort mit dem Ziel, über die Gemeinschaftsschulen in den Stadtbezirken Plauen und Neustadt hinaus weitere Standorte für Gemeinschaftsschulen im Sinne von § 7a Absatz 1 oder Absatz 3 SächsSchulG im gesamten Stadtgebiet durch Schulartänderung einzurichten.
- ein dauerhaftes interaktives Informations- und Beratungsangebot des Amtes für Schulen für Schulgemeinschaften zu entwickeln. Dabei sollen mindestens einmal jährlich in einem kooperativen Format die Erfahrungen der bisherigen Gemeinschaftsschulen vorgestellt und Unterstützungsbedarfe von interessierten Schulgemeinschaften beraten wer-den. Die beiden bestehenden Gemeinschaftsschulen, die Arbeitsgruppe Gemeinschafts-schule des Kreiselternrates, das SMK/LASUB und der Verein Länger Gemeinsam Lernen – Gemeinschaftsschule in Sachsen sollen einbezogen werden.
- die Ergebnisse der Prüfung (einschließlich Angaben zu ggf. notwendigen Erweiterungs-bauten und -kosten) dem Ausschuss für Bildung, dem Bildungsbeirat, den Schulen und dem Kreiselternrat bis 31.12.2023 vorzustellen.
- im Falle zukünftiger Neueinrichtungen von Schulstandorten grundsätzlich auch die Einrichtung als Gemeinschaftsschule zu prüfen.
Beratungsfolge:
Ältestenrat | nicht öffentlich | beratend |
Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend |
Ausschuss für Bildung | nicht öffentlich | 1. Lesung |
Ausschuss für Bildung | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Vom 25.04.2023 bis zum 21.05.2023 fanden fünf Regionalkonferenzen zur Vorstellung der Fortschreibung der Schulnetzplanungen statt, zu denen jeweils Schulleitungen, Hortleitungen, Elternvertretungen und politische Vertreter:innen der jeweiligen Region durch das Amt für Schulen eingeladen wurden. Weiter nahmen neben dem Amt für Schulen und anderen Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung auch Vertreter:innen des Landesamtes für Schule und Bildung (LASUB) teil. In allen fünf Regionalkonferenzen wurde immer wieder die Forderung nach mehr Gemeinschaftsschulen vorgebracht. Auch Kultusminister Piwarz betonte bei der feierlichen Einweihung der Gemeinschaftsschule „Campus Cordis“ am 09. Februar 2023 in seiner Eröffnungs-rede die Bedeutung von Gemeinschaftsschulen als wichtigen Baustein einer vielfältigen sächsischen Bildungslandschaft.
Der Wunsch vieler Eltern nach längerem gemeinsamen Lernen für ihre Kinder kam auch deutlich in den Anmeldezahlen für das Schuljahr 2023/24 zum Ausdruck. Bei insgesamt 280 Anmeldungen an einer der beiden Gemeinschaftsschulen mussten 71 Kinder an andere Schulen „weg-gelenkt“ werden, mehr als an jeder anderen Schule der anderen Schulformen. Diese große An-zahl und der vielfach geäußerte Wunsch der Elternvertretungen zeigen den Bedarf nach mehr Schulplätzen an einer Gemeinschaftsschule in Dresden. In einem Presseartikel vom 08.06.2023 in Dresdner Neueste Nachrichten zur Schulnetzplanung fordert der Kreiselternrat die Einrichtung von sechs weiteren Gemeinschaftsschulen für etwa 10 Prozent der Schulplätze in Dresden in den nächsten Jahren als Mindestgröße.
Unter Beachtung der Entwicklung der Schüler:innenzahlen ist eine Neueinrichtung weiterer Gemeinschaftsschulen als neue Standorte in Dresden nach §7a Abs. 4 Nr. 1 eher unwahrscheinlich. Aber auch durch eine Schulartänderung können neue Gemeinschaftsschulen gebildet wer-den. Während die Universitätsgemeinschaftsschule nach §7a Abs. 1 die Klassenstufen 1 bis 10 sowie die Jahrgangsstufen 11 und 12 umfasst, ist die Gemeinschaftsschule „Campus Cordis“ ab Klassenstufe 5 mit Kooperationsgrundschule (Abs. 3) gebildet. Beide Modelle sind an unter-schiedlichen Schulstandorten in allen Stadtbezirken in Dresden denkbar, entweder an größeren weiterführenden Schulstandorten in Kooperation mit Grundschulen oder an Doppelstandorten von Grundschule und Oberschule bzw. Gymnasium bzw. an Doppelstandorten von Oberschule und Gymnasium, die zu Gemeinschaftsschulen weiterentwickelt werden könnten. Damit Schulen sich hierzu auf den Weg machen, sollen sie bereits frühzeitig von der Stadt als Schulträgerin durch Gespräche und Informations- und Beratungsangebote unterstützt werden. Letztlich verlangt §7a Abs. 4 Nr. 2 in diesem Fall einen Beschluss der Schulkonferenz im Einvernehmen mit der Lehrer:innenkonferenz und dem Schulträger.
Dana Frohwieser
Fraktionsvorsitzende
SPD-Fraktion
André Schollbach
Fraktionsvorsitzender
Fraktion DIE LINKE
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