ANTRAG
SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
- eine Satzung zu erarbeiten und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen, die die Zweckentfremdung von Wohnraum in Dresden verbietet. Die Satzung soll
a. die Zweckentfremdung durch Ferienwohnungen in den Stadtbezirken Altstadt und Neustadt untersagen,
b. die Zweckentfremdung durch spekulativen Leerstand stadtweit untersagen.
- jährlich die Satzung auf die Erweiterung um Stadtbezirke im Punkt 1.a. zu prüfen und dem Stadtrat ggf. eine Änderung vorzulegen.
- das Monitoring der Zweckentfremdung von Wohnraum dem Steuer- und Stadtkassenamt zu übertragen.
Beratungsfolge:
Ältestenrat | nicht öffentlich | beratend |
Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend |
Ausschuss für Soziales und Wohnen | nicht öffentlich | 1. Lesung (federführend) |
Stadtbezirksbeirat Altstadt | öffentlich | beratend |
Stadtbezirksbeirat Neustadt | öffentlich | beratend |
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen) | nicht öffentlich | beratend |
Ausschuss für Soziales und Wohnen | nicht öffentlich | beratend (federführend) |
Stadtrat | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Die Situation auf dem Dresdner Wohnungsmarkt ist angespannt. Ein niedriger Leerstand, steigende Mieten und die Probleme bei der Unterbringung geflüchteter Menschen sind Ausdruck dessen. Daher muss es neben dem nötigen Neubau darum gehen, alle Möglichkeiten zu nutzen, die Wohnungen auf den Dresdner Wohnungsmarkt bringen.
Ferienwohnungen, AirBnB-Vermietungen und der spekulative Leerstand, um bei Preissteigerungen mehr Gewinn beim Verkauf zu erzielen, stehen den oben genannten Problemen entgegen und entziehen dem Markt Wohnungen, die den Dresdnerinnen und Dresdnern zugutekommen sollten. Daher muss die Landeshauptstadt Dresden die neuen Möglichkeiten, die der Freistaat Sachsen geschaffen hat, nutzen und diese Zweckentfremdung von Wohnraum verbieten.
Mit dem auf Antrag der SPD-Fraktion geschaffenen Monitoring für die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Ferienwohnungen über das Portal AirDNA liegt eine solide Datengrundlage vor, die das Verbot in den Stadtbezirken Altstadt und Neustadt rechtfertigt. Eine regelmäßige Überprüfung ist notwendig, um auf Verdrängungseffekte und ungewollte Entwicklungen zeitnah reagieren zu können. Um auch die Daten der Beherbergungssteuer als Grundlage für das Monitoring heranziehen zu können, ist eine Verlagerung der Zuständigkeit für das Monitoring zum Steuer- und Stadtkassenamt notwendig. So kann die Entwicklung flächendeckend und genau im Blick gehalten und wenn nötig nachgesteuert werden.
Dana Frohwieser
Vorsitzende SPD-Fraktion