ANTRAG
SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
mit dem Entwurf des Doppelhaushalts 2025/26 Verpflichtungsermächtigungen zur fünfjährigen Förderung freier Träger vorzulegen. Die bestehende Trägerlandschaft in den Bereichen Soziales, Jugendhilfe, Gesundheit, Gleichstellung, Kultur und Sport ist so mit einer personellen Grundausstattung bis inkl. 2029 auszustatten.
Beratungsfolge:
Ältestenrat | nicht öffentlich | beratend |
Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend |
Ausschuss für Finanzen | nicht öffentlich | 1. Lesung (federführend) |
Ausschuss für Finanzen | nicht öffentlich | beratend (federführend) |
Stadtrat | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Der Stadtrat hat bereits mehrfach die mehrjährige Förderung freier Träger beschlossen. Bislang hat das dazu geführt, dass die Träger immerhin Bescheide für die beiden Jahre eines Doppelhaushalts bekommen. Für eine echte Planungssicherheit reicht dies jedoch nicht aus. Der Freistaat Sachsen ist den gleichen Weg gegangen und hat bspw. in der Landesjugendhilfe den geförderten Trägern Bescheide über eine personelle Grundförderung für fünf Jahre ausgestellt und dies über Verpflichtungsermächtigungen im Landeshaushalt abgesichert. Diese Praxis würde auch der Tatsache Rechnung tragen, dass die Fachpläne als planerische Grundlage für die Beauftragung freier Träger ebenfalls fünf Jahre gelten und die fachliche Qualität der Angebote sicherstellen.
Freie Träger übernehmen Leistungen im Auftrag der Stadt. Würde es sie nicht geben, müssten viele Aufgaben durch die Stadt selbst übernommen und organisiert werden. Es sind Aufgaben, die für das Funktionieren unserer Stadtgesellschaft notwendig sind und es deshalb verdienen, dass mit einer mehrjährigen Sicherheit Geld in sie investiert wird. Wir wissen auch, dass wir viele dieser Aufgaben auch in fünf, zehn oder 20 Jahren noch haben werden und die Arbeit der freien Träger brauchen. Für die Beschäftigten der Träger kann so mehr Planungssicherheit geschaffen werden. Dies hilft ihnen nicht nur individuell. Es ermöglicht auch die längerfristige Sicherung von qualifizierten Fachkräften, die nach gesicherten fachlichen Standards arbeiten. Dies erhöht die Qualität der Arbeit der freien Träger, was wiederum den Nutzer*innen der Angebote zu Gute kommt.
Dana Frohwieser
Vorsitzende SPD-Fraktion
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