Portraitansicht des Stadtrates Stefan Engel.

Finanzielle Beteiligung an Erträgen aus erneuerbaren Energien

Stefan Engel erkundigt sich nach Möglichkeiten für die Dresdener Gemeinden von den finanziellen Erträgen aus erneuerbaren Energien zu profitieren.

 

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

gemäß § 6 Abs. 1 des EEG 2023 sollen Gemeinden an den finanziellen Erträgen aus dem Betrieb von Anlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien beteiligt werden. Seit 2021 existiert zumindest schon die rechtliche Möglichkeit dazu. Damit wird die Akzeptanz beim Ausbau und dem Betrieb erneuerbarer Energien deutlich erhöht. Auch wenn es sich dabei um keine gesetzliche
Pflicht handelt, wurden in anderen Kommunen bereits entsprechende Regelungen mit Anlagenbetreibern getroffen. Die damit zu erzielenden Beträge sind mit Blick auf den städtischen Gesamthaushalt eher zu vernachlässigen, mit Blick auf die Finanzmittel der Stadtbezirke und Ortschaften relativiert sich dies aber. Bei den aktuell bestehenden Ausbauzielen ist klar, dass auch auf dem Dresdner Stadtgebiet in stärkerem Maße als bisher Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien entstehen werden.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Fragen:

  1. Profitiert die Landeshauptstadt schon von entsprechenden Zahlungen von Anlagenbetreibern gemäß § 6 Abs. 1 des EEG 2023?
  2. Falls dies nicht der Fall ist: Wurden mit entsprechenden Unternehmen, die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien planen, zumindest schon entsprechende Gespräche geführt?
  3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung eine mögliche Weitergabe der damit eingenommenen Mittel an die örtlich jeweils betroffenen Stadtbezirke und Ortschaften oder eine äquivalente Erhöhung der entsprechenden Stadtbezirks- und Ortschaftsratsbudgets?

 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel

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