Vincent Drews erkundigt sich zur Unterbringung von geflüchteten Menschen in Dresdner Ortschaften.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit dem starken Zuzug von Geflüchteten im Jahr 2015 gibt es auch im Dresdner Stadtrat immer wieder Debatten hinsichtlich Kapazitäts-, Unterbringungs- und Versorgungsengpässen von Asylsuchenden.
In den vergangenen Jahren mussten wir beschämend feststellen, dass Integration in unserer Stadt leider nicht nur bedeutet, sich für etwas Positives einzusetzen, Menschen willkommen zu heißen und sie zu unterstützen, wenn sie vor Krieg und Verfolgung aus Sorge um ihr Leben fliehen. Integration bedeutet leider auch, sich immer wieder deutlich gegen Hass, Menschenverachtung und Rassismus und für mehr Menschlichkeit und Demokratie zu positionieren.
Dies wurde zuletzt deutlich bei der Debatte um die Anmietung von Containerstandorten zur Unterbringung von geflüchteten Menschen (V2082/23). Das Problem ist an dieser Stelle mit dem Stadtratsbeschluss nicht gelöst und wir werden in naher Zukunft über weitere neue Wohnheime diskutieren müssen. Die Entscheidung ist vielmehr als ein Zwischenschritt zu werten. Das Ziel der Stadt muss weiterhin eine humane und dezentrale Unterbringung von geflüchteten Menschen sein. Hierfür müssen nicht nur alle Stadtteile, sondern auch die Ortschaften Dresdens mit einbezogen werden.
Daher bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen, um den aktuellen Stand in Erfahrung zu bringen:
Frage:
- Mit dem Stadtratsbeschluss zu V2082/23 wurden die Ortschaften in Punkt 5a aufgefordert, „einen Beitrag zur Unterbringung Geflüchteter zu leisten und mit dem Ziel einer stadträumlichen Verteilung beauftragt, zur Unterbringung von asylsuchenden Menschen geeignete Objekte oder Grundstücke bis zum 31. Mai 2023 vorzuschlagen“.
a. Wie ist die Rückmelderesonanz aus den Ortschaften?
b. Wie werden Sie verfahren, falls der geforderte Beitrag aus den Ortschaften nicht erfolgt, um eine Gleichverteilung zur Unterbringung von geflüchteten Menschen über das gesamte Stadtgebiet hinweg zu gewährleisten? Gibt es diesbezüglich bereits erste Maßnahmen bzw. Überlegungen seitens der Stadtverwaltung? - Anfang des Jahres war die Nutzung des ehemaligen Landhauses Marsdorf zur Unterbringung von Geflüchteten angedacht. Dann haben sich jedoch die Eigentumsverhältnisse vor Ort geändert.
a. Wann und in welcher Form hat die Verwaltung von dem Verkauf des Landhauses erfahren?
b. Warum hat die Landeshauptstadt Dresden keinen Gebrauch von einem Vorkaufsrecht gemacht?
c. Inwieweit wurden verwaltungsseitig Gespräche zur Nutzbarmachung des Gebäudes für die Unterbringung von Geflüchteten mit dem neuen Eigentümer geführt und mit welchem Ergebnis?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Vincent Drews