Stadtrat der 7.Legislatur Magnus Hecht.

Berechnungsgrundlage des umsetzbaren Investitionsvolumens der Fortschreibung der investiven Finanzplanung 2023 (V2332/23)

Magnus Hecht möchte etwas zur Berechnungsgrundlage in der Finanzplanung 2023 wissen.

 

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Vorlage V2332/23 wird eine Umverteilung des Mittelabflusses ausgewählter Projekte auf die Jahre 2024 bis 2027 der investiven Finanzplanung 2023 als Beschluss vorgeschlagen. In der Begründung wird sich auf ein realistisch umsetzbares Investitionsvolumen von maximal bis zu 270 Millionen Euro im Jahr berufen. Dieses ergebe sich aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Dieses Volumen befindet sich unterhalb der stadtweiten Ermächtigung von 766 Millionen Euro, was zur Folge habe, dass ohne Gegensteuerung nicht mit einer Verringerung von investiven Haushaltsresten in 2023 gerechnet werden könne.

Dazu ergeben sich für mich die folgenden Fragen:

 

Fragen:

  1. Aus welchen Grundlagen ergeben sich genau die in der Begründung genannten Erfahrungen, welche zu der Berechnung der angegebenen 270 Millionen Euro führen?
  2. Wie ist das tatsächlich umgesetzte Investitionsvolumen in den letzten 10 Jahren gewesen?

    a. Wie ist das tatsächlich umgesetzte Investitionsvolumen aufgeschlüsselt nach den Geschäftsbereichen und ihren einzelnen Organisationseinheiten in den letzten 10 Jahren gewesen?

    b. Gibt es Geschäftsbereiche, welche regelmäßig ihr geplantes Volumen unterschreiten?

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

Magnus Hecht

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