Michael Kunath hinterfragt die geplanten Mehrkosten im Bereich Schulschwimmen und erkundigt sich nach Alternativen.
Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilergebnishaushalt des Amtes für Schulen 2023
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Begründung zu o.g. Vorlage ist in Abs. 7 ausgeführt:
„Neben den in der Anlage 1 aufgeführten Mehraufwendungen prognostiziert das Amt für Schulen im Bereich Schulschwimmen weitere Mehrkosten, hierzu wird die Vorlage V2272/23 „Neufassung des Nutzungsvertrages zwischen der Dresdner Bäder GmbH und der Landeshauptstadt Dresden für das Schulschwimmen“ dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.“ Hierzu ergeben sich mir einige Fragen, um deren schriftliche Beantwortung ich Sie bitte – verbunden mit der Bitte, diese auch in der Sitzung des Finanzausschusses am 23. Oktober 2023 ergänzend zu erläutern:
Hierzu bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:
Fragen:
- Wie hoch sind die erwarteten Mehrkosten im Bereich Schulschwimmen?
- Ist die Erhöhung der Entgelte für die Schwimmbadnutzung rechtlich geboten? Wenn ja, aufgrund welcher Regeln?
- Wäre die Nichterhöhung der Entgelte mit einer steuerlichen Belastung verbunden (z.B. wegen verdeckter Gewinnentnahme)? Wie hoch wäre diese Belastung?
- Welche Alternativen zur Erhöhung der Entgelte wurden geprüft?
- Wurde insbesondere geprüft, den Verlustausgleich durch die Technischen Werke Dresden zu erhöhen?
- Sind die Entgelte an die Bäder GmbH für die Nutzung der Schwimmhallen umsatzsteuerpflichtig? Kann dem durch die Landeshauptstadt Dresden ein Vorsteuerabzug entgegengesetzt werden?
- Geht die Erhöhung zu Lasten der finanziellen Ausstattung der Dresdner Schulen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kunath