ANTRAG
SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
1. Die angemeldeten Mehrbedarfe der Staatsangehörigkeitsbehörde, auf welche seit der Personalplanung 2019 hingewiesen wurde, bis zum 01.05.2024 zu decken.
2. Das Konzept sogenannter Einbürgerungslots:innen, wie es sie in Städten wie Bremen oder Lohfelden bereits gibt, auch für Dresden einzuführen. Die ehrenamtlich tätigen Einbürgerungslots:innen sind vor Antritt ihrer Tätigkeit zu schulen und sollen eine Aufwandsentschädigung erhalten.
3. Die durch Nordrhein-Westfalen und den Bund entwickelte Antragsstrecke „digitale Einbürgerung“, sobald diese freigegeben wurde, verpflichtend zu nutzen.
a) Das „Quick-Check“-Verfahren, welches mit der Antragsstrecke „digitale Einbürgerung“ einhergeht, auf der dresden.de Homepage prominent zu platzieren.
b) Die Möglichkeit einer Erweiterung der Antragsstrecke „digitale Einbürgerung“ vorzunehmen. Hierbei ist zu prüfen, ob zum einen eine Identitätsprüfung per eID-Verfahren realisierbar ist sowie ein Sprachzertifikat aus einem Sprachprüfungszentrum oder einem Abschlusszeugnis als Nachweis der notwendigen Sprachfähigkeiten zur Einbürgerung ausreichend sind.
4. Die vom Land durchgeführten Einbürgerungsfeste um eine städtische Version für Dresden zu ergänzen.
5. Die unter Punkt 2) und 4) entstandenen Mehrkosten sollen durch das Produkt 10.100.57.1.0.01 „Wirtschaftsförderung“ gedeckt werden.
Beratungsfolge:
Ältestenrat | nicht öffentlich | beratend |
Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend |
Ausschuss für Soziales und Wohnen | nicht öffentlich | 1. Lesung (federführend) |
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen) | nicht öffentlich | beratend |
Integrations- und Ausländerbeirat | öffentlich | beratend |
Ausschuss für Soziales und Wohnen | nicht öffentlich | beratend (federführend) |
Stadtrat | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Eine Demokratie funktioniert nur, wenn sie von möglichst vielen Menschen mitgetragen wird. Ein elementarer Aspekt hierbei ist die Möglichkeit, sich an dieser auch zu beteiligen. Dementsprechend kann die Einbürgerung als die höchste Form (politischer) Teilhabe im Integrationsprozess verstanden werden. Die Aussicht auf eine Einbürgerung kann zudem die Integrationsbemühungen und die Identifikation mit dem Aufenthaltsland steigern. Eingebürgerte Personen sind erfolgreicher am Arbeitsmarkt und erreichen oftmals höhere Bildungsabschlüsse.
Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts auf Bundesebene ist somit erfreulicherweise bereits im Kabinett beschlossen worden und auf dem Weg. Dies bedeutet allerdings auch, dass weiterhin mit einem Anstieg an Einbürgerungsanträgen zu rechnen ist. Bereits heute kann in Dresden mit einer Bearbeitungszeit von 16 Monaten für Einbürgerungsanträge gerechnet werden. Im Landkreis Leipzig sind es im Vergleich 6 Monate. Ein Mehrbedarf an Personal wurde seitens der Staatsangehörigkeitsbehörde bereits 2019 angemeldet. Dieser konnte bislang nicht gedeckt werden. Neben der Dringlichkeit diesen Mangel zu decken, gibt es weitere Maßnahmen, welche die Behörden hierbei entlasten könnten. Zum einen gibt es das Konzept der ehrenamtlichen Einbürgerungslots:innen, welches sich in anderen Städten bereits etabliert hat. Diese bedeuten mit ihrer beratenden Tätigkeit im Einbürgerungsprozess eine große Entlastung, genauso wie die kommende Digitalisierung des Einbürgerungsverfahrens, welches derzeit mittels einer „Einer für Alle“-Lösung in Nordrhein-Westfalen entwickelt wird. Das Verfahren sieht bislang allerdings einige Aspekte nicht vor, welche weitere Entlastungen bedeuten würden. Explizit erwähnte der Oberbürgermeister in seiner Antwort auf unsere Anfrage (AF2897/23), dass eine Identitätsprüfung sowie das Vorliegen ausreichend deutscher Sprachkenntnisse nicht digital durchgeführt werden könnten, weshalb die Einführung der „digitalen Einbürgerung“ zu keiner großen Verbesserung im Prozess in den nächsten Monaten führen werde. Da das sogenannte eID-Verfahren zur online Identifizierung in sämtlichen Bereichen fest verankert sind sowie ein Sprachnachweis üblicherweise durch eine Zertifizierung erbracht ist (und nicht, durch eine nicht im sprachwissenschaftlichen Bereich ausgebildete Person), ist eine Prüfung dieser beiden Möglichkeiten durchzuführen.
Zuletzt sind Einbürgerungsfeste ein schönes und willkommen heißendes Signal an eingebürgerte Menschen. Diese Zeichen der Würdigung und Wertschätzung braucht es, um eine beidseitige Integration zu fördern. Die bereits durchgeführten Feste auf Landesebene decken hierbei nur einen Bruchteil der Betroffenen ab. Deshalb ist ein solches Fest auch auf städtischer Ebene durch den Oberbürgermeister einzuführen.
Die genannte Deckungsquelle unter Punkt 5) begründet sich in dem eklatanten Fachkräftemangel, mit dem wir – nicht nur in Dresden – momentan zu kämpfen haben und welcher sich weiterhin zuspitzen wird. Nicht nur muss der Standort Dresden für ausländische Fachkräfte attraktiv gestaltet werden, auch sind eine gelungene Integration und ein Zugehörigkeitsgefühl entscheidende Merkmale, sich dauerhaft an einem Ort anzusiedeln. Die Einbürgerung ist hierbei ein wichtiger Faktor.
Dana Frohwieser
SPD-Fraktion
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