Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum dauerhaft als Ferienwohnung verwendet oder zur Gewinnmaximierung leer stehen gelassen wird. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zum Zweckentfremdungsverbot wird aktuell im Sächsischen Landtag beraten. Bereits im Juni reichte die SPD-Fraktion deshalb einen Antrag zum Verbot von Wohnraumzweckentfremdung – parallel zum Landtagsverfahren – ein.
Dazu erläutert Vincent Drews, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Dresden:
Vor zwei Wochen kam Die Linke-Fraktion ebenfalls mit einem Antrag zur Wohnraumzweckentfremdung raus, welcher den Sächsischen Landtag dazu auffordert, unverzüglich ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz zu erlassen. Ein solches ist ja bereits in die Wege geleitet, weshalb dieser Antrag nicht wirklich den Kern der Sache trifft. Die neu vom Freistaat Sachsen geschaffenen Möglichkeiten um Wohnraumzweckentfremdung entgegenzutreten müssen von der Landeshauptstadt, wenn es soweit ist, schnell umgesetzt werden. Darauf zielte unser Antrag im Juni ab und das sollte unser Fokus als Stadt Dresden sein. Denn Wohnungen sind zum Wohnen da. Damit es für Dresden möglichst schnell geht, wollen wir unseren Antrag parallel zum Gesetzgebungsverfahren im Landtag beraten, um direkt nach Beschluss des Gesetzes auf Landesebene eine Entscheidung für Dresden zu treffen. Zu Zeiten eines angespannten Dresdner Wohnungsmarktes, welcher sich durch einen niedrigen Leerstand, steigende Mieten und Probleme bei der Unterbringung geflüchteter Menschen ausdrückt, ist die konsequente Schaffung von Wohnraum unabdingbar. Ferienwohnungen, AirBnB-Vermietungen und der Leerstand zu Spekulationszwecken, um bei Preissteigerungen mehr Gewinn beim Verkauf zu erzielen, entziehen dem Markt Wohnungen. Das können wir uns bei dem momentanen Wohnungsmarkt und den daraus resultierenden Problemen einfach nicht leisten.
Kontakt:
Vincent Drews
Stadtrat für die Neustadt
Sprecher für Soziales, Wohnen, Petition, Bürgerbeteiligung und Gleichstellung
vincent.drews@spd-fraktion-dresden.de