Dana Frohwieser fordert Klarheit in der Presseberichterstattung zum nicht erfolgten Abbau des Weihnachtszirkus 2023.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung zum nicht erfolgten Abbau des Weihnachtszirkus Ende Dezember 2023, dem Hochwasserkonzept des Veranstalters und seiner Zusicherung, bei einem Wasserstand von 5,04m abzubauen und der städtischen Räumungsverfügung bzw. des diesbezüglich angestrebten Gerichtsverfahrens gibt es aus dem Umfeld der Veranstalter gegenteilige Darstellungen zu denen der Landeshauptstadt.
Dazu bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
- Laut Berichterstattung haben sich die Veranstalter:innen verpflichtet, bei Überschreiten eines Pegelstandes von 5,04m (am 24.12.2023 eingetreten) unverzüglich abzubauen. Als dies nicht erfolgte, wann hat die Landeshauptstadt welche konkreten Schritte unternommen, dies durchzusetzen?
- Ist die Aussage korrekt, dass Vertreter:innen der Berufsfeuerwehr vor Ort gemeinsam mit den Veranstalter:innen entschieden haben, dass keine Gefahrenlage vorliege und deshalb der Anordnung nicht nachgekommen werden müsse?
- Wer war der über die Feiertage zuständige leitende Mitarbeitende der Behörde, die den Bescheid der Räumungsanordnung ausstellte? Ist es korrekt, dass diese Person bei einer Platzbegehung eingeschätzt habe, dass nicht angebaut werden müsse?
- Welcher Geschäftsbereich hatte im konkreten Fall die federführende Zuständigkeit? Welche Ämter- bzw. geschäftsbereichsübergreifenden Abstimmungen haben stattgefunden?
- Ist es korrekt, dass Basis der Gefahreneinschätzung und Räumungsanordnung eine eigene städtische Computersimulation sei und wenn ja, inwiefern unterscheiden diese sich von denen des Landeshochwasserzentrums?
- Ist es korrekt, dass die Stadt einen Tag später selbst die Verfügung zurückgenommen habe?
- Ist es korrekt, dass das Rechtsamt oder Jurist:innen aus dem Liegenschaftsamt erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Räumungsanordnung geäußert hätten und entsprechende Aktenvermerke existieren? Wenn und soweit ja: Warum wurde den Bedenken nicht gefolgt?
- Haben auch alle anderen Veranstalter:innen auf dieser Fläche an der Pieschener Allee gleichlautende vertragliche Regelungen zum Abbau im Hochwasserfall oder gibt es da Unterschiede?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dana Frohwieser