Mit gelb-orangen Warnaufstellern geschützter Radweg in Leipzig, modellhaft für sichere Radwege in Dresden

Sicheres Radfahren – Geschützte Radfahrstreifen für Dresden

ANTRAG
SPD-Fraktion

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, nach dem Vorbild der Stadt Leipzig (z.B. Richard-Lehmann-Straße) den zusätzlichen Schutz von Gefahrenstellen auf Radfahrstreifen durch Poller, bauliche Kanten, Schwellen oder ähnliche Lösungen zu prüfen. Dabei sind insbesondere Straßenabschnitte zu betrachten, die häufig regelwidrig durch den Autoverkehr befahren bzw. zugeparkt werden, in denen der Radverkehr besonders gefährdet wird oder die wichtige Schulwege beinhalten.

 

  1. Zur Identifikation entsprechender Gefahrenstellen und geeigneter Einsatzorte sind die Erkenntnisse aus der Unfallstatistik sowie aus der Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs durch Polizei und Gemeindlichen Vollzugsdienst einzubeziehen. Weiterhin sind Interessenvertretungen wie der ADFC sowie die Stadtbezirks- und Ortschaftsräte (sofern Radfahrstreifen vorhanden sind) einzubeziehen.

 

  1. Im Zuge der Prüfung sind die Auswirkungen entsprechender Schutzelemente auf die Straßenreinigung, Abfallentsorgung, den Winterdienst, Not-/Rettungsdienste und den fließenden Autoverkehr (Unfallgefahr) zu betrachten und Schlussfolgerungen für den möglichen Einsatz zu ziehen (z.B. genaue Bauform, Kriterien für den Einsatz, Mindestbreiten, Ausschlussstellen). Dabei ist auch auf die bisherige Erfahrung aus der Stadt Leipzig zurückzugreifen.

 

  1. Dem Stadtrat ist über die vorgenannten Beschlusspunkte bis zum 31.3.2025 Bericht zu erstatten und eine Schätzung über die mit dem Einsatz verbundenen finanziellen und personellen Mehraufwendungen vorzulegen.

 

Beratungsfolge:

 

Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften nicht öffentlich 1. Lesung (federführend)
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

 

Begründung:

An vielen Stellen des Dresdner Straßennetzes wurden in den letzten Jahren Radfahrstreifen geschaffen. Radfahrstreifen vermeiden zwar Konflikte mit dem Fußverkehr, werden aber an verschiedenen Stellen irregulär durch den Autoverkehr überfahren oder zugeparkt. Damit gehen entsprechende Gefährdungen für den Radverkehr einher. Gerade bei älteren Radfahrenden oder Kindern und Jugendlichen erzeugt dies eine besondere Unsicherheit.

Andere Städte in Deutschland sichern solche Gefahrenstellen zunehmend baulich – z.B. durch Poller unterschiedlichster Größe, bauliche Kanten oder Schwellen. Entsprechende Beispiele finden sich auch in Leipzig, wo z.B. das Falschparken im Umfeld einer Post-Filiale an der Richard-Lehmann-Straße nun unterbunden wird. Rechtlich steht solchen Maßnahmen im Freistaat Sachsen also nichts entgegen. Bisherige Erfahrungen legen nahe, dass auch das subjektive Sicherheitsgefühl durch den Schutz von Radfahrstreifen gesteigert wird.

Allerdings ist der Einsatz von entsprechenden Schutzelementen nicht überall möglich. Sowohl die konkrete Bauform, als auch die Vereinbarkeit mit Straßenreinigung, Abfallentsorgung, den Winterdienst und Not-/Rettungsdiensten muss sorgfältig und anhand des konkreten Einsatzfalls geprüft werden. Mit dem vorliegenden Antrag soll ein entsprechender Prozess innerhalb der Dresdner Stadtverwaltung ausgelöst werden.

 

Dana Frohwieser

SPD-Fraktion

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