Magnus Hecht möchte wissen, was das Statusfeststellungsverfahren bei Eigenbetrieben und freien Trägern nun für die Honorarkräfte bedeutet.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
innerhalb der städtischen Eigenbetriebe und den freien Trägern mit Kursprogrammen gibt es eine große Zahl an Honorarkräften und freien Mitarbeitenden, die selbstständig beschäftigt sind. Während der Gespräche ist eine große Verunsicherung festzustellen, was das sogenannte Herrenberg-Urteil (Honorarkräfte, wie sie bisher an Musikschulen üblich waren, seien sozialversicherungspflichtige Angestellte und damit scheinselbstständig) und die Entscheidungen für das Heinrich-Schütz-Konservatorium für ihre Planung und Budgetierung bedeuten könnte.
Dazu bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:
Fragen:
- Welche Abteilungen der Stadtverwaltung und welche Eigenbetriebe haben sich einem Statusfeststellungsverfahren für ihre Honorarkräfte unterzogen, bzw. werden sich dem unterziehen?
- Wie viele Honorarkräfte wurden, bzw. werden geprüft?
- Wie viele geprüfte Honorarkräfte wurden von der Rentenversicherungsanstalt als versicherungspflichtig anzustellen eingeschätzt?
- Welche Auswirkungen auf den Betrieb, bzw. auf die Angebote, haben die Ergebnisse?
- Wie ist die Einschätzung, inwiefern die Problematik auch auf freie Träger mit Kunstkursprogrammen zutreffen kann?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Magnus Hecht