ANTRAG
SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. die Einrichtung eines Azubi-Wohnheims in Dresden bis zum 30.09.2024 zu prüfen. Der Bau/Erwerb bzw. die Sanierung eines geeigneten Objekts soll mit Hilfe von Bundes- und Landesmitteln aus dem Programm „Junges Wohnen“ finanziert werden.
2. dafür bis 30.09.2024 die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
a. den unstreitigen Bedarf an Wohnraum für Auszubildende in Dresden näher zu quantifizieren.
b. gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus rechtzeitig den Förderbedarf für ein Azubi-Wohnheim in Dresden über das Förderprogramm „Junges Wohnen“ anzuzeigen.
c. mit den kommunalen Unternehmen – insbesondere STESAD und WiD – sowie den Kammern, Gewerkschaften, Unternehmensverbänden und dem Stadtjugendring ein Konzept zu Planung, Bau und Betrieb von Azubi-Wohnheimen in Dresden zu entwickeln (z.B. über kommunale Unternehmen, Genossenschaften, Vereine oder einen Eigenbetrieb – in jedem Fall jedoch unter Trägerschaft, die gemeinnützigen Zwecken folgt) und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
d. im Rahmen des Umsetzungskonzeptes eine Mietobergrenze sowie Mitbestimmungsstrukturen der zukünftigen Bewohner*innen vorzusehen.
e. geeignete Liegenschaften und Objekte im gesamten Stadtgebiet zu finden und dem Stadtrat einen Vorschlag zum Beschluss vorzulegen. Dabei soll u.a. auch die Eignung des Schlosses Roßthal geprüft werden, ob dieses durch eine solche Nutzung saniert und erhalten werden könnte.
3. sich gegenüber der Bundesregierung und der Staatsregierung für eine Verlängerung und Entfristung des Förderprogramms „Junges Wohnen“ einzusetzen.
Beratungsfolge:
Ältestenrat | nicht öffentlich | beratend |
Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend |
Ausschuss für Soziales und Wohnen | nicht öffentlich | 1. Lesung (federführend) |
Ausschuss für Wirtschaftsförderung | nicht öffentlich | beratend |
Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen) | nicht öffentlich | beratend |
Ausschuss für Soziales und Wohnen | nicht öffentlich | beratend (federführend) |
Stadtrat | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Mit Beginn einer Ausbildung starten junge Menschen in einen neuen Lebensabschnitt, der von deutlich mehr Selbstständigkeit geprägt ist. Dementsprechend wünscht sich eine große Mehrheit von Auszubildenden mit dem Start ihrer Ausbildung auch den Auszug bei ihren Eltern. Dieser Wunsch scheitert deutlich immer häufiger am Dresdner Wohnungsmarkt. Insbesondere für Auszubildende ohne tarifliche Absicherung und mit geringen Vergütungen ist ein eigenes WG-Zimmer oder gar eine eigene kleine Wohnung nicht mehr bezahlbar.
Gleichzeitig ist Dresden nicht die einzige Kommune, die vor dieser Herausforderung steht. Deswegen hat das SPD-geführte Bundesbauministerium das Förderprogramm „Junges Wohnen“ in einem Umfang von 500 Millionen Euro pro Jahr aufgelegt. Aus dieser Förderung bekommt der Freistaat Sachsen ca. 25 Millionen Euro, die mit gut sieben Millionen Landesmitteln kofinanziert werden. Die Hälfte dieser Mittel stehen für den Bereich Azubi-Wohnen zur Verfügung, der wiederum über das Sächsische Staatsministerium für Kultus administriert wird.
Andere Kommunen wie Hamburg, München und Leipzig haben sich bereits auf den Weg gemacht und Azubi-Wohnheime eingerichtet bzw. planen es. Dem sollte sich auch die Stadt Dresden anschließen, da der Bedarf auch hier unbestritten ist. Das ergaben auch diverse Gespräche der SPD-Fraktion unter anderem mit Kammern, Gewerkschaften und großen Ausbildungsbetrieben. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum wird zum eklatanten Standortnachteil im Ringen um knappe junge Nachwuchsfachkräfte. Die Planungen insbesondere in der Halbleiterbranche – in der in Dresden in den nächsten Jahren mehrere hundert neue Ausbildungsplätze entstehen sollen – zeigen ebenso einen großen Handlungsbedarf auf.
Für den Bau und Betrieb muss daher schnellstmöglich geklärt werden, wie eine Struktur aussehen könnte. Bundesweit werden da unterschiedliche Wege gegangen. Denkbar sind Lösungen über kommunale Unternehmen, Genossenschaften, Vereine oder einen Eigenbetrieb. Wichtig ist, dass die Trägerschaft gemeinnützigen Zwecken folgt, sodass eine bezahlbare Mietobergrenze sowie Mitbestimmungsgremien unter Beteiligung der Bewohner*innen möglich sind.
Dana Frohwieser
SPD-Fraktion
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