Wasserskianlage vor der mit Wasser befüllten Kiesgrube in Leuben an einem sonnigen Frühlingstag

Wasserskianlage und Gastronomie an der Kiesgrube Leuben sichern! – Einrichtung einer offiziellen Badestelle „Baden auf eigene Gefahr“

ANTRAG
SPD-Fraktion

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. die Voraussetzungen für den Verbleib der Baulichkeiten der Wasserskianlage auf dem Flurstück 59/8 und der dazugehörigen Gastronomie zu schaffen. Hierfür soll die Stadtverwaltung u.a. folgende Maßnahmen prüfen und bei Machbarkeit in die Wege leiten:- Eine räumliche Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und –altelbarme“ vom 29. August 1996 durch eine Ausgliederung von Teilen des Flurstücks 59/8, die die Baulichkeiten der Wasserskianlage und die Gastronomie beinhalten, und eine entsprechende Erweiterung durch bisher nicht im LSG enthaltenen kommunalen Flurstücke 65/8 bzw. 69/9.- Erteilung einer Befreiung für die bestehenden Nutzungen und Baulichkeiten (sowie der ggf. für die BUGA geplanten) auf Grundlage von § 8 der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“.

 

  1. schnellstmöglich eine offizielle Badestelle „Baden auf eigene Gefahr“ einzurichten und hier ebenfalls eine Sicherung, z.B. über einen Gebietstausch oder eine Befreiung nach der LSG-Verordnung, zu prüfen.

 

Beratungsfolge:

 

 

Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung nicht öffentlich 1. Lesung (federführend)
Ausschuss für Umwelt und Klima (Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen sowie Eigenbetrieb Stadtentwässerung) nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Sport (Eigenbetrieb Sportstätten) nicht öffentlich beratend
Stadtbezirksbeirat Leuben öffentlich beratend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

 

Begründung:

Die Wasserskianlage und die dazu gehörige Gastronomie haben sich über einen Zeitraum von 19 Jahren im Stadtteil Leuben fest etabliert. Neben der freizeitsportlichen Nutzung der Wasserskianlage mieten sich im Zuge des Unterrichts GTA Schulen für den Sportunterricht ein. Darüber hinaus hat sich die Gastronomie als Ausflugsziel etabliert, was besonders von den Anwohnenden rege genutzt wird. In der Vergangenheit gab es mehrere Bemühungen vom Pächter sowie der Stadt, den jetzigen Standort fest über eine Baugenehmigung etablieren. Aufgrund des LSG und der Eigentumsverhältnisse war es dem derzeitigen Pächter nicht möglich Baurecht zu erhalten, obwohl der Beschluss A367-41-2002 dies beauftragte.

Durch den Erwerb der Stadt mit den Flurstücken 65/8 und 69/9 ändern sich diese Bedingungen. Damit ist ein Tausch, der dem Landschaftsschutz gewidmeten aktuellen Nutzungsflächen (ca. 500 m²), mit den Nachbarflächen, auf o.g. Flurstücken außerhalb des Landschaftsschutzes, möglich. Weiterhin lässt die Satzung zum Landschaftsschutzgebiet prinzipiell auch die Erteilung von Befreiungen zu, um Verbote der Verordnung in begründeten Fällen aufzuheben.

In der Bewerbung der Landeshauptstadt zur Ausrichtung der BUGA 2033 heißt es außerdem auf Seite 42 zum Trümmerberg / Kiesseen Leuben:

„Das gesamte Areal Trümmerberg/Kiesseen Leuben wird auch nach dem BUGA-Jahr 2033 als Naherholungs- und Freizeitfläche frei öffentlich zugänglich bleiben. Mit dem neuen Strandbereich, den Freizeit-/Sportanlagen und Aufenthaltsflächen am Kiessee Süd sowie dem Aussichtsbereich auf dem Trümmerberg entstehen attraktive Angebote, die vor allem Anwohnende anziehen werden. Die neu errichteten Fuß- und Radwegeverbindungen verbessern die Zugänglichkeit der Flächen um den Kiessee Süd und den Trümmerberg Leuben sowie die Anbindung in Richtung der umliegenden Stadtquartiere und der Elbwiesen. Der für die BUGA geschaffene Versorgungsbereich an der Pirnaer Landstraße bleibt in seiner Funktion erhalten und kann später dauerhaft für die Bade- und Wassersportnutzung genutzt werden.“

In die dafür notwendige Planung sollte die bestehende Nutzung frühestmöglich einbezogen werden. Eine Zerstörung der derzeitigen Infrastruktur und der damit verbundene massive Eingriff in das Gebiet ist somit nicht nachvollziehbar und sollte unverzüglich verhindert werden.

Da das Baden im Kiessee trotz Verboten immer anhalten wird, ist es für die Landeshauptstadt verpflichtend, hier unverzüglich geordnete und sichere Verhältnisse für die Bürger zu schaffen. Neben dem Baden insbesondere auch die Müllentsorgung. Die Stadtverwaltung sollte unverzüglich verschiedene Wege prüfen, um eine etablierte Bestandsnutzung zu sichern und weitere Entwicklungsoptionen zu eröffnen.

 

 

 

Dana Frohwieser

SPD-Fraktion

 

Bildrechte: © aerogondo – stock.adobe.com

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