Magnus Hecht fragt kritisch bei der Stadtverwaltung nach, warum vielen geflüchteten und schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in Dresden kein Schulplatz zur Verfügung gestellt und ihnen damit ihr Recht auf Bildung verwehrt wird.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in Dresden gibt es aktuell offenbar eine mittlere dreistellige Zahl an Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, für die aber kein Schulplatz zugewiesen werden kann. Die Betroffenen
sind geflüchtete Kinder und Jugendliche. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu zwei wesentliche Urteile gefällt: Im November 2021 zur Bestätigung des Rechts von Kindern und Jugendlichen auf Bildung und im Juli 2012 zum Recht auf soziale Teilhabe von Ausländer:innen, die in Deutschland leben. Die Schulpflicht und die damit einhergehenden Entwicklungsmöglichkeiten
gehört zu den Grundsäulen der Bildungspolitik und der staatlichen Organisation überhaupt. Und (Schul-)Bildung ist die Basis jeder Integration.
Obwohl die Vergabe von Schulplätzen über das Landesamt für Schule und Bildung erfolgt, stellen sich auch Fragen an die Stadtverwaltung Dresden.
Fragen:
1. Wie hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, die keinen Schulplatz haben, in den letzten Monaten entwickelt? Können Sie das bitte in Monaten seit Januar 2023 aufzählen, um die Entwicklung zu verfolgen.
2. Wie lange dauert es (durchschnittlich) für die Betroffenen, bis für sie ein Schulplatz angeboten wird?
3. Inwiefern gibt es in dieser Angelegenheit einen Austausch bzw. eine Zusammenarbeit zwischen LHD und LASUB/SMK zum Umgang mit dieser Problematik?
4. Welche Angebote kann die Stadtverwaltung den Kindern und Jugendlichen machen, die nicht in die Schule können, um ihren Tag zu strukturieren oder im besten Fall Bildung zu erhalten, die für die Schule später nützlich sind?
5. Bzw. wären Angebote seitens der Stadt denkbar, für die es bisher beispielsweise an Finanzierung fehlt?
6. Welche Auswirkungen auf die Integration der Eltern, wie zum Beispiel den Besuch von Sprachkursen, hat diese Beschulungslücke bzw. gibt es alternative Betreuungsangebote der Stadt, damit Eltern Angebote nutzen können und ihre Kinder betreut wissen?
7. Welche Maßnahmen kann die Stadtverwaltung ergreifen, um diese Situation zu beenden?
8. Welche Erklärung gibt es dafür, dass die Problematik bei Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine nicht in dem Maße aufgetreten ist?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Magnus Hecht