ANTRAG
SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine externe Beschwerdestelle für Übergangswohnheime, Asylunterkünfte und Obdachlosenheime zu beauftragen. Diese kann bei der Stadtverwaltung nahestehenden Gremien und Organisationseinheiten angesiedelt sein, wie z.B. dem Integrations- und Ausländerbeirat oder der Integrations- und Ausländerbeauftragten, analog der Ombudsstelle für Korruptionsverdachtsfälle der Stadtverwaltung.
- Die externe Beschwerdestelle soll mit dem Sozialamt, dem GB6 und den Liegenschaften auf die Abhilfe der Beschwerdelagen zusammenarbeiten und die Abhilfe kontrollieren.
- Die externe Beschwerdestelle wird in alle neuen Heimbetreiberverträge inkludiert. Bestehende Heime werden in die Kommunikation eingebunden.
- Die externe Beschwerdestelle wird in den Heimen durch Aushänge in verschiedenen Sprachen und eine Infobroschüre kommuniziert.
- Die Beschwerdestelle ist dem Ausschuss für Soziales und Wohnen und dem Integrations- und Ausländerbeirat der Landeshauptstadt Dresden jährlich berichtspflichtig.
Beratungsfolge:
Ältestenrat | nicht öffentlich | beratend |
Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend |
Ausschuss für Soziales und Wohnen | nicht öffentlich | 1. Lesung (federführend) |
Integrations- und Ausländerbeirat | öffentlich | beratend |
Ausschuss für Soziales und Wohnen | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Externe Beschwerdestellen sind Teil von Gewaltschutzpräventionskonzepten für Gemeinschaftsunterkünfte. Weitere Bestandteile sind zum Beispiel genügend Privatsphäre, Sozialarbeit vor Ort, Rücksichtnahme auf Essensvorschriften, Freizeitmöglichkeiten etc. Externe Beschwerdestellen sollen gewährleisten, dass sich Bewohnende der Gemeinschaftsunterkünfte mit ihren Beschwerden nicht an den Heimbetreibenden selber wenden müssen, sondern die Möglichkeit haben, ihr Thema einer Art Ombudsstelle vorzutragen. Diese Stelle wiederum tritt dann mit den damit befassten Stellen in Kontakt und prüft die Beschwerde, bzw. macht Vorschläge, dem Problem abzuhelfen. Im Falle einer Problemlösung kümmert sich die Beschwerdestelle auch um eine nachfolgende Prüfung, ob die Abhilfe nachhaltig war. Die Beschwerdestelle führt außerdem eine Statistik zu den Beschwerden und deren Bearbeitung und erstattet regelmäßig Bericht, um strukturelle Probleme identifizieren zu können.
Bisherige Praxis war es, den Betreibenden der Gemeinschaftsunterkünfte selbst das Beschwerdemanagement zu überlassen. Manche der Betreibenden hatten eine:n Beschwerdeansprechpartner:in in ihrem Konzept festgeschrieben, andere nicht. Ob das Beschwerdemanagement funktioniert hat, kann nicht gesichert gesagt werden, da auch keine vergleichbaren Daten erhoben werden können.
Bisher sind das Sozialamt der Landeshauptstadt, die Landesdirektion Sachsen, sowie die Integrations- und Ausländerbeauftragte der LHD mit angekündigten und unangekündigten Besuchen in den Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen gewesen und haben vor Ort Probleme der Bewohnenden aufgenommen. Regelmäßige Bewohnendenversammlungen sollen in den meisten Gemeinschaftsunterkünften Gelegenheit geben, auch über Beschwerden sprechen zu können. Diese Ansätze sind notwendig und können auch durch eine externe Beschwerdestelle nicht ersetzt werden. Es sollte daher angestrebt werden, beide Ansätze parallel zu ermöglichen.
Informationen über die externe Beschwerdestelle sollen in den Gemeinschaftsunterkünften ausgehängt werden (in verschiedenen Sprachen) und diese über regelmäßige Öffnungszeiten verfügen. Durch die Zuständigkeit des Integrations- und Ausländerbeirates und des Sozialausschusses, soll die Beschwerdestelle dort berichtspflichtig sein und wird durch diese Gremien konzeptionell ausgewertet und weiterentwickelt.
Dana Frohwieser
SPD-Fraktion
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