Stefan Engel setzt sich für den Fortbestand der schon lange bestehende Kleingartenanlage im Areal Buchenstraße/Staufenbergallee ein.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
durch Anwohnerinnen und Anwohner wurde mir zugetragen, dass es für das derzeit weitgehend kleingärtnerisch genutzte Areal zwischen Buchenstraße und Stauffenbergallee bauliche Entwicklungsabsichten geben soll. Derzeit befindet sich auf den Flurstücken 1967/118 und 1967/119 (Gemarkung Neustadt) in erster Linie die Kleingartenanlage Am Nordhang e.V. Diese stellt ein
wichtiges Bindeglied zum Hechtpark dar und bildet mit diesem einen durchgängigen Grünzug. Das Kleingartenentwicklungskonzept und der Flächennutzungsplan gehen von einem langfristigen Erhalt der Kleingartenanlage aus und sehen keine Bebauung vor.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Anfragen:
Fragen:
- Liegen der Stadtverwaltung Erkenntnisse über bauliche Entwicklungsabsichten für das genannte Areal vor? Wenn ja: Welche Art der Bebauung ist vorgesehen?
- Wurden für das genannte Gebiet ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage eingereicht?
- Ist das Areal dem baurechtlichen Innenbereich oder Außenbereich zuzuordnen? Würde sich bei einer baulichen Entwicklung die Notwendigkeit eines Bebauungsplan-Verfahrens und einer entsprechenden öffentlichen Beteiligung ergeben?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel