ANTRAG
SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1) die Planungen zur Etablierung einer (teilweise) aus städtischen Mitteln finanzierten Richard-Wagner-Akademie bis zu einer anderweitigen Grundsatzentscheidung des Dresdner Stadtrats nicht fortzuführen.
2) die vom Stadtrat beschlossene Bedarfsprüfung für die zukünftige Nutzung der in Eigentum von Freistaat und LHD befindlichen Flächen am Königsufer unverzüglich durchzuführen und den Stadtrat über die Ergebnisse zu informieren (Beschlusspunkt 5 zu V2307/23 – Bebauungsplan Nr. 3018, Dresden – Innere Neustadt Nr. 9, Königsufer).
3) sich gegenüber den zuständigen Stellen des Bundes für eine Umwidmung der für die Richard-Wagner-Akademie vorgesehenen Fördermittel in Höhe von 15 Millionen Euro zugunsten des Neubaus der Carolabrücke einzusetzen.
Beratungsfolge:
Ältestenrat | nicht öffentlich | beratend |
Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend |
Stadtrat | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Am 25. September erreichte die Dresdner Stadtgesellschaft die Information, dass nach den Plänen des Oberbürgermeisters in Dresden bis 2029 eine Richard-Wagner-Akademie errichtet werden soll. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte zu diesem Zweck Fördermittel in Höhe von 15 Millionen Euro beschlossen, die zusammen mit notwendigen Mitteln von Stadt und Land zur Deckung der Baukosten in Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro dienen sollten. Vorzugsstandort für diesen Neubau soll ein Areal am Königsufer zwischen Augustusbrücke und Finanzministerium sein.
Ein solches Projekt ist in der aktuellen und für die nächsten Jahre absehbaren Haushaltslage nicht abbildbar. In Zeiten, in denen u.a. über steigende Kita-Beiträge, mögliche Kürzungen bei der DVB, den Wegfall sozialer Angebote oder Abstriche bei bestehenden Kultureinrichtungen diskutiert wird, wäre dies eine falsche Prioritätensetzung. Dresden hat sich in den letzten Jahren einige Großinvestitionen im Kulturbereich geleistet, sodass eine zwingende Notwendigkeit für diese Planungen nicht zu erkennen ist. Ob eine solche Großinvestition in Sichtweite der zerstörten Carolabrücke bei der Akquise von Fördermitteln für den Brückenwiederaufbau hilfreich ist, darf auch bezweifelt werden. Zudem ist die Kalkulation der Finanzierung der laufenden Betriebskosten eines solchen Hauses ohne dauerhaften städtischen Zuschuss, der das knappe Budget der Kultureinrichtungen in Dresden weiter schmälern würde, ebenfalls kaum nachvollziehbar. Dresden tut gut daran, in der jetzigen Situation klare Prioritäten zu setzen und diese nach außen zu vertreten.
Zudem fand vor der Entscheidung keine Information oder fachliche Debatte über das Projekt in den zuständigen Ausschüssen des Stadtrats statt. Weder ist inhaltlich-kulturpolitisch das Konzept und die Abgrenzung oder Synergie zu den zahlreichen Kultureinrichtungen in unserer Stadt oder der hiesigen Musikhochschule bekannt. Vielmehr konterkariert der Vorzugsstandort am Königsufer sogar die bestehende Beschlusslage des Stadtrats zur baulichen Entwicklung des avisierten Areals. Dieser hatte noch im März 2024 eine offene Bedarfsprüfung für die zukünftige Nutzung der im öffentlichen Eigentum befindlichen Flächen am Königsufer gefordert. Ergebnisse dieser Prüfung liegen derzeit (Stand 20. Oktober 2024) trotz Fristablauf immer noch nicht vor.
Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass nach Informationen aus der Presseberichterstattung nicht nur der Antrag gestellt und die Bewilligung durch den Haushaltsausschuss bereits erfolgt ist, sondern offenbar konkrete Arbeitsaufträge durch den Oberbürgermeister erteilt wurden, um das Projekt wie beantragt voranzutreiben. Solche Aufträge binden Ressourcen personeller, zeitlicher und finanzieller Art, die zielführender eingesetzt werden müssen.
Die Umwidmung von Fördermitteln ist unmittelbar nicht möglich. Aber mit den entsprechenden Beschlüssen kann bei vorhandenem politischen Willen vieles möglich gemacht werden. Die Chancen dafür bestehen. Denn der Einsturz einer Brücke muss ein so aufrüttelndes Ereignis sein, dass der betroffenen Stadt Hilfe außerhalb der üblichen Wege zukommen sollte. Die Nutzung einer wiederhergestellten Carolabrücke für den ÖPNV und der Denkmalstatus der Brücke sind hinreichende Gründe auch für ein Engagement des Bundes.
Dana Frohwieser
SPD-Fraktion
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