Portraitansicht der Stadträtin Julia Natascha Hartl

Rückstau in der Ausländerbehörde

Julia Hartl kritisiert die langen Wartezeiten bei Einbürgerungsverfahren der Landeshauptstadt und fragt nach, weshalb der Personalschlüssel entsprechender Behörde nach wie vor nicht verbessert wurde.

 

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bereits in unserem Antrag A0528/23 „Einbürgerungsverfahren verbessern und beschleunigen“ wiesen wir auf die angemeldeten und bis dato ungedeckten personellen Mehrbedarfe der Staatsangehörigkeitsbehörde hin. Damals gab es eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 16 Monaten für Einbürgerungsanträge. Die jüngsten Auskünfte der Ausländerbehörde zeichnen dabei gravierende Verschlechterungen: aktuell gibt diese nun eine Bearbeitungsdauer von 26 bis 27 Monaten an. Dies ist nicht nur eine Zumutung für die Antragstellenden sowie für die Behörde selbst, sondern auch rechtswidrig. Die Ausländerbehörde hat per Gesetz drei Monate Zeit für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen.

Hierzu stellen sich mir die folgenden Fragen:

Fragen:

  1. Spätestens seit Corona ist bekannt, dass das Abstellen von Personal aus anderen Ämtern möglich ist. Weshalb wird dies nicht auch für die Bearbeitung des Rückstaus in der Ausländerbehörde gemacht?
  2. Wie hoch sind die Kosten, nach Jahr aufgeschlüsselt ab 2021, welche die Stadt Dresden wegen Untätigkeitsklagen im Zusammenhang mit der Dauer der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen zu begleichen hat?
    a.) Mit wie hohen Kosten wird für 2025 in diesem Bereich kalkuliert?
    b.) Welche Strategie verfolgt die Verwaltung derzeit, um diese Kosten zu minimieren?
    c.) Seit wann sind dem Oberbürgermeister die rechtswidrigen Zustände in der Bearbeitung der Einbürgerungsanträge bekannt und welche Maßnahmen wurden von Ihnen seitdem
    dagegen ergriffen?

 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen
Julia Hartl

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