Stefan Engel fragt mündlich nach, wann der Beschluss zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Dresden endlich zum Beschluss vorliegen wird.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Fragen:
die Umwandlung von regulärem Wohnraum in Ferienwohnungen ist insbesondere in den Stadtbezirken Altstadt und Neustadt ein Problem. Wertvolle Wohnungen werden dem regulären
Markt entzogen und verschärfen somit die Mietpreisentwicklung in Dresden. Im Januar 2024 hat der Sächsische Landtag mit dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Sachsen den Kommunen eine Rechtsgrundlage zur Regulierung gegeben. Im Februar 2024, also vor mittlerweile über einem Jahr, hat auch der Dresdner Stadtrat auf Antrag der SPD-Fraktion die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Satzung zur Bekämpfung der Zweckentfremdung vorzulegen. Passiert ist seitdem nichts, eine Vorlage mit der Satzung ist dem Stadtrat bisher nicht zugegangen.
Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Wann wird dem Stadtrat endlich eine Satzung, die die Zweckentfremdung von Wohnraum in Dresden verbieten soll, zum Beschluss vorgelegt?“
2) Was sind die Gründe für die zeitliche Verzögerung?
Vielen Dank.