Julia Hartl erkundigt sich nach dem Haushaltsbeschluss mündlich, ob und inwieweit bereits Zulassungsbescheide für Freie Träger erlassen wurden.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Anfrage AF0390/25 vom 13. März 2025. In diesem Zusammenhang ergeben sich für mich folgende Nachfragen zu einer sicheren Badestelle am Kiessee Leuben:
Fragen:
Der Stadtrat hat am 31.03.25 in einer Sondersitzung einen Haushaltsbeschluss getroffen, der u.a. massive Kürzungen in den Leistungen Freier Träger im Bereich Soziales, Gesundheit und
Kinder- und Jugendarbeit gegenüber dem Verwaltungsentwurf zurücknahm oder zumindest deutlich abmilderte. Damit wollte der Stadtrat eine Weiterarbeit von Angeboten und Projekten
wie Beratungsstellen oder mobiler Streetwork, die nach dem Verwaltungsentwurf zum 01.04. geschlossen werden sollten bzw. bereits zum 01.01. geschlossen wurden, ermöglichen. Für den
Bereich Soziales und Gesundheit benennt der Stadtratsbeschluss ausdrücklich die Projekte und beauftragt die Verwaltung, vorläufige Bewilligungen vorzunehmen, für den Bereich der Kinder-und Jugendhilfe entscheidet der Jugendhilfeausschuss über die Verteilung. Für die Schulsozialarbeit legt der Stadtratsbeschluss die vollständige Fortführung der bisherigen Schulsozialarbeit fest.
- Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der vorläufigen Zuwendungsbescheide an die Träger der fortzusetzenden Angebote im Bereich Soziales und Gesundheit sowie
an die Träger der Schulsozialarbeit der bis dato von den Kürzungen betroffenen Schulen und wie ist die Planung bezüglich einer schnellen Entscheidung des Jugendhilfeausschusses? - In welchen Geschäftsbereichen wurden zu den zahlreichen Förderrichtlinien (sei es auf Grundlage des Verwaltungsentwurfes oder des am 31.03.25 beschlossenen Haushaltes) bislang noch keine vorläufigen Bescheide erlassen oder vorbereitet, und aus welchen Gründen wird dieses Instrument – trotz seiner Dringlichkeit und Verfügbarkeit – nicht genutzt
Vielen Dank.