Portraitansicht des Stadtrates Stefan Engel

Genehmigungen von Wohnraumzweckentfremdung durch Bauaufsichtsamt

Stefan Engel bleibt bzgl. der Durchsetzung des Wohnraumzweckentfremdungsverbot weiterhin dran und stellt Rückfragen bei der Verwaltung.

 

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

uns haben Berichte erreicht, dass die Stadtverwaltung, konkreter Bauaufsichtsamt, trotz erfolgtem Grundsatzbeschluss zum Zweckentfremdungsverbot Anfang 2024 weiter großzügig die Umwandlung von Wohnräumen in Ferienwohnungen genehmigt. Aufgrund der zugespitzten Situation des Dresdner Wohnungsmarktes, ist das Zweckentfremdungsverbot ein wichtiges
Tool, um mehr Wohnraum zu generieren bzw. diesen zu erhalten.

Fragen:

  1. Wie hat sich von 2020 bis 2024 in den einzelnen Jahren die Zahl der Wohnungen entwickelt, die in den Stadtbezirken Altstadt und Neustadt (jeweils einzeln aufführen) mit behördlicher Genehmigung zu Ferienwohnungen umgenutzt worden sind?
  2. Wie geht die Stadtverwaltung in Anbetracht des Stadtratsbeschluss A0490/23 („Zweckentfremdung von Wohnraum in Dresden verbieten“) von Anfang 2024 derzeit mit entsprechenden Begehren/Anträgen um?

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Engel

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