Stefan Engel fragt zu den gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorbehalten genauer nach und erkundigt sich nach notwendigen Änderungen.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Beschlusskontrolle zu V1163/21 „Strategisches Flächenerwerbs- und Entwicklungskonzept“ vom 25. Februar 2025 wird berichtet:
„Insofern ist auch die finanzielle Ausstattung des Bodenfonds nach Beschlusspunkt 5 noch nicht gesichert. Ferner stößt dieses wichtige Instrument für eine verlässliche und langfristige Liegenschaftspolitik weiterhin auf gemeindewirtschaftsrechtliche Vorbehalte.“
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Fragen:
- Worin bestehen diese „gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorbehalte“?
- Welche gesetzlichen Änderungen, ggf. auch auf Landesebene, sind hierfür notwendig?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel