Portraitansicht des Stadtrates Stefan Engel

„Gemeindewirtschaftsrechtliche Vorbehalte“ im Strategischen Flächenerwerbs- und Entwicklungskonzept

Stefan Engel fragt zu den gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorbehalten genauer nach und erkundigt sich nach notwendigen Änderungen.

 

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Beschlusskontrolle zu V1163/21 „Strategisches Flächenerwerbs- und Entwicklungskonzept“ vom 25. Februar 2025 wird berichtet:
„Insofern ist auch die finanzielle Ausstattung des Bodenfonds nach Beschlusspunkt 5 noch nicht gesichert. Ferner stößt dieses wichtige Instrument für eine verlässliche und langfristige Liegenschaftspolitik weiterhin auf gemeindewirtschaftsrechtliche Vorbehalte.“

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Fragen:

  1. Worin bestehen diese „gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorbehalte“?
  2. Welche gesetzlichen Änderungen, ggf. auch auf Landesebene, sind hierfür notwendig?

 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Engel

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