Stefan Engel geht wiederholten Bürger:innenanliegen nach und möchte Details zur Ausgabe von Parkausweisen für Bewohner:innen wissen.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
uns erreichen immer wieder Beschwerden über die aktuelle Praxis bei der Ausgabe von Bewohnerparkausweisen. Bewohnerinnen und Bewohner von Neubauten werden dabei pauschal ausgeschlossen, auch wenn nachweislich kein Stellplatz im Wohngebäude angemietet werden kann und in näherer Umgebung auch keine anderen Stellplätze angemietet werden können. Auch schriftliche Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern an das Tiefbauamt werden nicht beantwortet.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Fragen:
- Wie viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus neu errichteten Wohngebäuden, die aus Sicht der Verwaltung kein Anrecht auf einen Bewohnerparkausweis haben, haben die Stadtverwaltung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 erreicht?
- Auf welcher Rechtsgrundlage werden bestimmte Wohngebäude aus den Bewohnerparkgebieten und bei der Ausgabe von Ausweisen ausgenommen?
- Warum wendet die Stadtverwaltung in Fällen, wo nachweislich kein eigener Stellplatz im eigenen Wohngebäude angemietet werden kann, keine Härtefallregelung an?
- Welche praktikable Regelung zum Abstellen von Fahrzeugen sieht die Stadtverwaltung, sofern für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner im Umfeld auch keine anderen Stellplätze anmieten können?
- Warum wird des Öfteren versäumt, die E-Mails der Bürgerinnen und Bürger an das Tiefbauamt zu beantworten?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel