Portraitansicht der Stadträtin Julia Natascha Hartl

Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse – Anforderungen und Verwaltungsaufwand

Julia Hartl hinterfragt den hohen Verwaltungsaufwand bei der Umschreibung ausländischer Führerscheine und drängt auf Vereinfachung.

 

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bei der Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse (aus Nicht-EU-/EWR-Staaten), im Zuge einer dauerhaften Wohnhaft in Dresden, kommt es offenbar zu einem großen Verwaltungsaufwand sowie Mehrkosten für die Betroffenen. So ist hierbei teilweise die Notwendigkeit der Übersetzung, wenn Führerscheine bereits in lateinischen Buchstaben ausgestellt sind, sowie die Notwendigkeit einiger Dokumente im Zuge des Prozesses unklar.

 

Deshalb bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Fragen:

1. In welchen Fällen benötigt die Stadtverwaltung eine offizielle Übersetzung eines ausländischen Führerscheins, insbesondere, wenn dieser bereits mehrsprachig (z.B. kyrillisch und lateinische Buchstaben) ausgestellt wurde? In welchen Fällen wird von einer Übersetzung abgesehen?

2. Wie lange dauert durchschnittlich ein Umschreibungsverfahren ausländischer Fahrerlaubnisse in der Stadt Dresden? Wie viele solcher Umschreibungsanträge bearbeitet die Verwaltung jährlich? Liegen Ihnen Informationen darüber vor, wie hoch der durchschnittliche finanzielle Aufwand pro Umschreibung ist?

3. Fordert die Ausländerbehörde für die Umschreibung eine „Bescheinigung über die Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland“? Wenn ja, worin besteht konkret der Unterschied zwischen einer Meldebescheinigung und der genannten Bescheinigung? Aus welchem Grund ist letztere erforderlich, und wie rechtfertigt sich der zusätzliche finanzielle Aufwand für die Betroffenen?

4. Gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung ein Optimierungspotential in der Bearbeitung dieser Anträge? Falls ja, welche konkreten Maßnahmen werden derzeit geprüft oder umgesetzt?

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

 

Julia Hartl

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