Die sächsische Landesregierung aus CDU und SPD hat heute im Kabinett eine Verlängerung der sogenannten Kappungsgrenzen-Verordnung um weitere zwei Jahre beschlossen. Damit wird die stärkere Begrenzung des Mietanstiegs in den Städten Dresden und Leipzig nun bis zum 30. Juni 2027 verlängert. Mit der Regelung dürfen Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in diesen beiden Städten innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Normalerweise lässt das Bürgerliche Gesetzbuch Erhöhungen der Miete von bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete zu. Ein stärkerer Anstieg der Mieten ab Juli 2025 kann durch den Kabinettsbeschluss nun abgewendet werden.
Grundlage für die Verlängerung ist die Einordnung von Dresden als „angespannter Wohnungsmarkt“. Die SPD-Fraktionen im Stadtrat und Landtag hatten in den letzten Jahren immer wieder Druck gemacht, um die Verordnung zu verlängern (z.B. Anfrage von Vincent Drews aus dem Jahr 2024: https://ratsinfo.dresden.de/ag0050.asp?__kagnr=10599). Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Kappungsgrenzen-Verordnung nur ein Baustein für eine Entspannung des Wohnungsmarkts. Parallel braucht es auch Initiativen für mehr Neubau und andere rechtliche Instrumente wie die Mietpreisebremse.
Bei der Verlängerung der Mietpreisbremse mahnt die Dresdner SPD-Fraktion einen zügigen Beschluss auf Bundesebene und eine Umsetzung in Sachsen an. Die SPD-Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hatte dazu vor zwei Wochen einen Gesetzentwurf vorgelegt. Nur durch zügiges Handeln kann ein Auslaufen zum Jahresende 2025 und ein deutlicher Anstieg der Mieten bei der Neuvermietung verhindert werden.
Dazu erklärt Vincent Seeberger, Mitglied im Wohnbeirat und wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:
Die Kappungsgrenzen-Verordnung ist ein wichtiger Baustein zum Bremsen der Mietentwicklung. Sachsen muss alle rechtlichen Instrumente nutzen, um für bezahlbares Wohnen zu sorgen. Ein Auslaufen der Verordnung hätte ein stärkeren Anstieg der Bestandsmieten zur Folge gehabt. Es ist gut, dass sich die SPD hier durchgesetzt hat. Die Kappungsgrenzen-Verordnung hat sich seit 2015 bewährt.. Die Verlängerung der Verordnung kommt gerade noch rechtzeitig. Im Zuge der wirtschaftlichen Neuansiedlungen ist auf dem Dresdner Wohnungsmarkt eine stärkere Dynamik zu erwarten. Hier müssen Mieterinnen und Mieter geschützt werden.
Stefan Engel, stellvertretender Vorsitzender und Sprecher für Stadtentwicklung der SPD-Fraktion, ergänzt:
Was der Dresdner Bevölkerung schon lange klar ist, wurde nun mal wieder offiziell bestätigt: Der Wohnungsmarkt in Dresden ist sehr angespannt. Zum Kampf gegen horrende Mietpreise braucht es einen klugen Mix verschiedener Maßnahmen. Die Kappungsgrenzen-Verordnung gehört dazu. Um den Neubau günstiger zu machen, müssen auch kommunale Standards wie die Stellplatzsatzung überprüft werden. Aber auch andere Instrumente müssen verstetigt werden: An einer Verlängerung der Mietpreisbremse führt kein Weg vorbei. Wenn der Bundestag das Gesetz zur Mietpreisbremse beschlossen hat, muss Sachsen schnell nachziehen. Dann hätten die Mieterinnen und Mieter bis 2029 Klarheit.
Zum Hintergrund: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1087981
Kontakt:
Stefan Engel
Sprecher für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Allgemeine Verwaltung
Stadtrat für Pieschen
stefan.engel@spd-fraktion-dresden.de
Vincent Seeberger
Sprecher für Wohnen
vincent.seeberger@spd-fraktion-dresden.de
Foto: Stadtarchiv Dresden, 17.6.2.40 Albrecht Voß. Stadtbildfotografie Dresden, 060305