Julia Hartl stellt detaillierte Fragen zu den Einbürgerungsverfahren in Dresden und möchte Missstände aufklären.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in unserem Antrag A0528/23 „Einbürgerungsverfahren verbessern und beschleunigen“ haben wir bereits auf die bekannten und ungedeckten Mehrbedarfe in der Einbürgerungsbehörde hingewiesen. Nichtsdestotrotz beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Einbürgerungsanträge derzeit 26 bis 27 Monate. 4600 Anträge sind unbearbeitet. Die Stadt stellte Stand 25.02.2025 etwa 150.000 Euro für drohende Untätigkeitsklagen zurück. Denn mit den Verzögerungen in der Behörde ist nicht nur eine erhebliche Belastung für Antragstellende und Beschäftigte verbunden. Die Bearbeitungsdauer überschreitet auch den gesetzlich vorgesehenen Rahmen von drei Monaten (§ 75 VwGO).
Trotz dieser rechtswidrigen Situation konnten bisher keine nachhaltigen Entlastungen geschaffen werden und auch die Planung einer solchen bleibt derzeit offen. So hatte eine Einwohnerfrage am 22.05.2025 dazu, wie eine Verbesserung an dieser Stelle geplant sei, nicht zu einer konkreten Antwort von Bürgermeister Jan Pratzka geführt.
Im Gegensatz dazu haben viele andere Städte – darunter Leipzig, Bremen und Duisburg – nach einem aktuellen Vergleich reagiert: Sie haben die zuständigen Bereiche personell deutlich aufgestockt und das Verfahren weitgehend digitalisiert oder planen dies. Dresden hingegen sieht
sich weiterhin mit strukturellen Rückständen, personellen Engpässen und stetig steigenden Untätigkeitsklagen konfrontiert.
Vor diesem Hintergrund stellen sich mir die folgenden Fragen:
Fragen:
1. Wie stellt sich der Bearbeitungsstand sowie die Weiterentwicklung der Einbürgerungsbehörde zum Stichtag 15.06.2025 konkret dar?
a) Wie hoch ist die Anzahl offener Verfahren?
b) Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Einbürgerungsanträge?
c) Wie der aktuelle Personalstand und das Verhältnis zur Soll-Stellenzahl?
2. Die Verwaltung verweist in ihrer Antwort vom 25.02.205 auf die notwendige Fachqualifikation der Beschäftigten in der Einbürgerungsbehörde und die lange Einarbeitungszeit.
a) Warum wurde dennoch nicht frühzeitig – bei Bekanntgabe des neuen Einbürgerungsgesetzes – durch personelle Umschichtungen und Aufstockung reagiert?
b) Zu welchen Zeitpunkten wurden in 2024 Stellen für die Einbürgerungsbehörde ausgeschrieben?
3. Wie hoch sind die Kosten, die der Stadt Dresden zum Stichtag des 15.06.2025 durch Untätigkeitsklagen im Bereich der Einbürgerungsverfahren für das Jahr 2025 bereits entstanden sind? Welche Strategie verfolgt die Verwaltung konkret, um diese finanziellen Belastungen nachhaltig zu senken?
4. Welche konkreten Maßnahmen sind zum Stichtag des 15.06.25 seitens des Geschäftsbereiches 3 geplant, um der, bereits im Jahr 2021 angezeigten, Überlastung der Ausländerbehörde zu begegnen?
a) Welche konkreten Maßnahmen sind im Bereich der Digitalisierung geplant und bis wann sollen diese Umsetzung finden?
b) Welche konkreten Maßnahmen sind im personellen Bereich geplant und bis wann sollen diese Umsetzung finden?
c) Welche konkreten Maßnahmen sind im ehrenamtlichen Bereich geplant und bis wann sollen diese Umsetzung finden?
d) Sind noch weitere Maßnahmen geplant? Wenn ja, bis wann sollen diese Umsetzung finden?
5. Mit welcher Fallzahlentwicklung in Bezug auf Einbürgerungsanträge rechnet die Verwaltung angesichts der Fachkräfteentwicklung in Dresden? Mit welcher Strategie
wird dem begegnet?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Hartl