Stefan Engel möchte mehr Informationen zur geplanten Nutzung der Gläsernen Manufaktur erfahren und hakt gezielt nach.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit geraumer Zeit wird in der Dresdner Stadtöffentlichkeit über die weitere Nutzung der Gläsernen Manufaktur von VW am Straßburger Platz diskutiert. Hintergrund ist das angekündigte Ende der ID.3.-Montage Ende 2025. Während sich der Betriebsrat vor dem Hintergrund einer bis Ende 2030 bestehenden Standort- und Beschäftigungssicherung für den Erhalt als Produktionsstätte für Autos einsetzt, verfolgt die VW-Spitze offenkundig leider andere Zielstellungen. So ist in Presseberichten davon zu lesen, dass VW und die TU Dresden unter Mitwirkung der Staatskanzlei über eine Umnutzung der Hälfte der Manufaktur zugunsten eines „Innovationscampus“ sprechen. Anfang des Jahres war auch eine kulturelle Nutzung im Gespräch. Grundlage der Nutzung des Areals am Straßburger Platz ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 606 Dresden-Altstadt Straßburger Platz. Dieser wurde 1999 durch den Stadtrat beschlossen und schreibt als zulässige bauliche Nutzungen abschließend vor:
– Manufaktur zur Endmontage von Fahrzeugen
– Erlebnisbereich mit multifunktionalen Einrichtungen, Ausstellungen, Versammlungsstätte, Gastronomie und Vertriebseinrichtungen
– Fahrzeugturm.
Weitere Nutzungen wurden bauplanungsrechtlich nicht festgesetzt. Offenbar war es dem Stadtrat vor 26 Jahren wichtig, die Nutzung des Areals sehr genau zu beschreiben und anderweitige Nutzungen auszuschließen.
Vor dem Hintergrund der laufenden Nutzungsdiskussion bitte ich daher um die Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1. Sind andere als die im Bebauungsplan genannten Nutzungen großflächig überhaupt zulässig?
2. Inwieweit würde eine diskutierte Nutzung von der Hälfte der Fläche als Innovationscampus der TU Dresden ohne Fahrzeugproduktion den im Bebauungsplan genannten Nutzungsmöglichkeiten entsprechen?
3. Ist eine großflächige kulturelle Nutzung mit den Maßgaben des Bebauungsplans Nr. 606 vereinbar?
4. Müsste der Bebauungsplan Nr. 606 für die beschriebenen anderweitigen Nutzungen durch den Stadtrat geändert werden?
5. Welche Erkenntnisse zur weiteren Nutzung der Gläsernen Manufaktur liegen der Stadtverwaltung vor?
6. Ist die Stadtverwaltung an Gesprächen zur weiteren Nutzung der Gläsernen Manufaktur beteiligt?
7. Welche Aktivitäten unternimmt die Stadtverwaltung, um die Fahrzeugproduktion in der Gläsernen Manufaktur dauerhaft zu sichern?
8. Bestehen abseits des Bebauungsplans 606 weitere rechtliche oder vertragliche Bindungen bzw. Vereinbarungen, die die Nutzung des Areals der Gläsernen Manufaktur regeln (z.B. städtebaulicher Vertrag)?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Stefan Engel