Stefan Engel erkundigt sich nach Bebauungsabsichten innerhalb einer Kleingartenanlage in Meußlitz.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
durch Bürgeranfragen wurden wir darauf aufmerksam, dass es offenbar Bestrebungen gibt, Teile der Kleingartenanlage Zschachwitz I in Meußlitz – konkret die Flurstücke 241, 242, 243 und
244 im Umfeld der Heinrich-Bauer-Straße – zu bebauen. Dieses Ansinnen verwundert, schließlich soll diese Kleingartenanlage mit der laufenden Nummer 353 b laut vom Stadtrat beschlossenen Kleingartenentwicklungskonzept (V0009/19) erhalten bleiben. Bei der Beschlussfassung wurde betont, dass dieses Konzept auch handlungsleitend für den Umgang mit baulichen Entwicklungsabsichten sein soll (siehe auch Beschlusspunkt 2). Wenn man jetzt auch dauerhaft zu erhaltende Kleingartenanlagen baut, würde dies das Vertrauen in das Konzept und das Agieren der Stadtverwaltung massiv erschüttern. Auch im (rechtlich nicht verbindlichen) Flächennutzungsplan sieht man Flächen nördlich der Heinrich-Bauer-Straße zur dauerhaften Nutzung als Kleingartenanlage vor.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis von baulichen Entwicklungsabsichten auf diesen Flurstücken? Was will man dort konkret errichten?
2. Wie viele Parzellen wären davon betroffen?
3. Liegt schon ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage vor?
4. Wird das Bauvorhaben nach § 34 BauGB oder nach § 35 beurteilt und wenn ja, warum?
5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung den offensichtlichen Widerspruch zum Kleingartenentwicklungskonzept, in dem diese Anlage zum dauerhaften Erhalt vorgesehen ist?
6. Wie will die Stadtverwaltung verhindern, dass diese und weitere Anlagen, die laut Kleingartenentwicklungskonzept zum dauerhaften Erhalt vorgesehen sind, nun doch bebaut werden?
7. Sofern eine Bebauung der Flurstücke nicht zu verhindern ist: Verfügt die Stadtverwaltung in näherer Umgebung über denkbare Ausgleichsflächen, um den Wegfall der Parzellen zu kompensieren?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Stefan Engel