Portraitansicht des Stadtrates Stefan Engel

Sondernutzung Parklets

Stefan Engel begrüßt die steigende Anzahl von Parklets, hat allerdings noch einige Nachfragen.

 

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

insbesondere in der Dresdner Neustadt nimmt die Zahl der Parklets für gastronomische Zwecke in letzter Zeit offenbar deutlich zu.

Das ist zweifelsohne eine positive Entwicklung, schließlich wird dadurch der öffentliche Raum belebt und mit der Außengastronomie die wirtschaftliche Basis zahlreicher Betriebe erweitert. Mit Blick auf die konkrete Handhabung der Genehmigungen durch die Verwaltung haben mich allerdings Nachfragen erreicht.

 

Ich bitte daher um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Fragen:

1. Wie viele Parklets im öffentliche Straßenraum sind derzeit auf dem Gebiet der Stadt Dresden genehmigt und wie hoch war diese Zahl vergleichsweise in den Jahren 2023 und 2024?

2. Auf https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/parklets.php hat die Stadtverwaltung zahlreiche Kriterien aufgeführt, nach denen sie die Genehmigungen von Parklets erteilt oder nicht erteilt. Diese Kriterien finden sich allerdings nicht in der maßgeblichen Sondernutzungssatzung wieder und wurden auch nicht durch den Stadtrat beschlossen. Auf welcher Grundlage wurden diese Kriterien entwickelt und welche rechtliche Bindungskraft haben diese ohne Verankerung in einer Satzung?

3. Die Stadtverwaltung hatte die Kriterien im November 2024 als Informationspunkt im Bauausschuss vorgestellt. In der folgenden Diskussion gab es einige kritische Anmerkungen zur Handhabbarkeit. Inwieweit sind diese Hinweise noch in die final veröffentlichten Kriterien eingeflossen?

4. Wurden schon Anträge für Parklets in Bewohnerparkbereichen aufgrund der vermeintlich zu hohen Auslastung des Straßenraums („fünf bis maximal zehn Prozent der Parkstände“) abgelehnt?

5. Die benannte Grenze von 5 bzw. 10 Prozent unterscheidet sich immerhin um den Faktor 2. Orientiert sich die Stadtverwaltung bei der Genehmigung nun an der oberen oder der unteren Grenze?

6. Wie hoch ist die Auslastung der Parkstände durch Parklets jeweils aktuell in den Bewohnerparkbereichen 08 (Königstraße), 09 (westl. Äußere Neustadt) und 13 (östl. Äußere Neustadt)?

7. Nach welchen Kriterien wird die Stadtverwaltung entsprechende Anträge genehmigen bzw. ablehnen, wenn die maximale Zahl (5 bzw. 10 Prozent) im jeweiligen Bewohnerparkbereich droht überschritten zu werden?

8. Ist der in den Kriterien formulierte pauschale Ausschluss von Gastronomiebetrieben mit anderen Freischankflächen ohne eine Einzelfallbetrachtung (Wie groß ist diese bestehende Freischankfläche im Verhältnis zum Betrieb?) tatsächlich sachgerecht?

9. Warum werden Freischankflächen nur vor dem eigentlichen Betrieb zugelassen, auch wenn eine Verortung auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit Blick auf die Verkehrssicherheit vertretbar wäre? Wie beurteilt die Stadtverwaltung vor diesem Hintergrund verkehrlich vergleichbare Konstellationen mit einem separierten Gastro-Außenbereich auf einer benachbarten Straßenseite (z.B. An der Dreikönigskirche)?

 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

Stefan Engel