Stefan Engel fragt nach, ob ein Tempolimit von 30 am Spielplatz Rehefelder Str. / Wurzener Str. möglich ist.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
an der Ecke Rehefelder Straße / Wurzener Straße im Stadtteil Pieschen befindet sich ein Spielplatz, der sich vor allem an die Altersgruppe der bis maximal 12-Jährigen richtet. Rund um Spieplätze ist der Verkehrssicherheit vernünftigerweise ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen. Denn Kinder queren die Fahrbahn dort durchaus auch unerwartet und in größeren Gruppen. Dem hat auch der Gesetzgeber bei der neuerlichen Novelle des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift Rechnung getragen: So
können Tempo 30-Beschränkungen im Umfeld von Spielplätzen seit März 2025 deutlich leichter eingerichtet werden. Damit werden Unfallsrisiken spürbar minimiert. Laut der Verwaltungsvorschrift kann nur im Ausnahmefall von einer Geschwindigkeitsabsenkung abgesehen werden, sofern negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder eine Verkehrsverlagerung in Nebenstraßen zu erwarten ist. Da sich die Bushaltestelle direkt am Spielplatz befindet ist eine negative Auswirkung auf den Fahrplan in diesem Fall aber eher auszuschließen
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1) Sind aus Sicht der Stadtverwaltung die Kriterien für Tempo 30-Begrenzungen im Umfeld des Spielplatzes Rehefelder Str. / Wurzener Str. gegeben?
2) Wenn ja: Wann soll eine entsprechende Tempo-Beschränkung auf Teilabschnitten der Wurzener Straße und Rehefelder Straße angeordnet werden? Welche Teilabschnitte würde eine solche Beschränkung ganz konkret betreffen?
3) Wenn nein: Welche rechtlichen Hinderungsgründe sieht die Stadtverwaltung?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Stefan Engel