Julia Hartl kritisiert den Wegfall des Scheckverfahrens beim Bürgergeldbezug und erkundigt sich nach Alternativen.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Bundesagentur für Arbeit hat informiert, dass die Deutsche Bank – und damit auch die Postbank – ab dem 1. Januar 2026 keine sogenannten Zahlungsanweisungen zur Verrechnung (Scheck/ZZV) mehr anbietet. Damit entfällt die bislang niedrigschwellige Möglichkeit, Bürgergeld ohne eigenes Konto in bar zu erhalten. Für viele wohnungslose oder von Armut betroffene Menschen stellt dies aktuell die einzige realistische Form des Leistungsbezugs dar. Eine alternative bankunabhängige Auszahlungsmöglichkeit ist bislang nicht in Sicht. Vor dem Hintergrund, dass das Basiskonto oder P-Konto für viele Betroffene mit Hürden wie Kontoführungsgebühren oder Ablehnungen durch Banken verbunden ist, ist eine rechtzeitige, sozialverträgliche und niedrigschwellige Lösung dringend erforderlich.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1. War der Verwaltung bekannt, dass die Möglichkeit der Scheckauszahlung für Bürgergeldempfänger*innen ab 2026 entfällt?
2. Wie viele Bürgergeldempfänger*innen im Stadtgebiet Dresden haben derzeit kein eigenes Konto bzw. nutzen derzeit das Scheckverfahren zur Auszahlung?
3. Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt, um sicherzustellen, dass auch Menschen ohne eigenes Konto ab dem 1. Januar 2026 weiterhin diskriminierungsfrei Zugang zu existenzsichernden Leistungen erhalten?
4. Welche Gespräche führt die Stadtverwaltung mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter Dresden in dieser Angelegenheit?
5. Wird seitens der Stadt geprüft, ob kommunale oder gemeinwohlorientierte Strukturen als alternative Auszahlungsmöglichkeiten aufgebaut werden können?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Julia Hartl