Portraitansicht des Stadtrates Stefan Engel

Verlängerung der Mietbreisbremse

Stefan Engel informiert sich zum aktuellen Stand der Mietpreisbremse auf Länderebene und mögliche Konsequenzen bei Verlängerung.

 

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit 2022 gilt auch in Dresden die Mietpreisbremse, nach der die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses im Regelfall höchstens um zehn Prozent überschritten
werden darf. Ausgenommen sind Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezugsfertig wurden, sowie für Wohnungen, die erstmals nach einer umfassenden Modernisierung vermietet werden. Das Instrument war aber zunächst bis Ende 2025 befristet.
Durch Beschluss des Bundesrats im Juli 2025 wird dieses Instrument nun bis Ende 2029 verlängert, allerdings bedarf es einer konkreten Rechtsverordnung von Landesebene, um die angespannten Wohnungsmärkte zu definieren. Dresden galt bisher als ein angespannter Wohnungsmarkt. Bis jetzt waren öffentlich aber noch keine Aktivitäten des zuständigen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung für eine solche neuerliche Rechtsverordnung zu vernehmen. Demnach droht in Dresden ein Auslaufen der Mietpreisbremse Ende 2025.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Fragen:

1) Wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Stadtverwaltung zur Verlängerung der Mietpreisbremse im Freistaat Sachsen?

2) In welcher Form hat sich die Landeshauptstadt gegenüber dem Freistaat und der zuständigen Ministerin bisher für eine Verlängerung der Mietpreisbremse eingesetzt? Welche weiteren Aktivitäten sind in diese Richtung geplant?

3) Welche Konsequenzen hätte ein Auslaufen der Mietpreisbremse für den Wohnungsmarkt in Dresden und die Höhe der neu vereinbarten Mieten?

 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

Stefan Engel