Die Mietpreisbremse ist eine wohnungspolitische Regelung, nach der neue Mietverhältnisse im Regelfall maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Ausgenommen sind Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezugsfertig wurden, sowie Wohnungen, die erstmals nach einer umfassenden Modernisierung vermietet werden. Diese Regelung gilt seit 2022 auch in Dresden.
Nun droht aber ein Auslaufen der Regelung zum Jahresende: Obwohl der Bundesrat die rechtliche Grundlage bis Ende 2029 geschaffen hat, hat das zuständige Landesministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung die Regelung für Dresden noch nicht verlängert. Aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage von SPD-Stadtrat Stefan Engel (siehe Anhang) ergibt sich, dass im Moment von Seiten des Ministeriums noch das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft wird. Vor kurzem hatte die Stadtverwaltung dem Ministerium noch einmal zusätzliche kommunale Daten zur Mietpreisentwicklung vorgelegt.
Dazu erklärt Stefan Engel, Sprecher für Stadtentwicklung und stellv. Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion:
Ministerin Kraushaar muss bei der Verlängerung der Mietpreisbremse endlich handeln. Natürlich hat Dresden einen angespannten Wohnungsmarkt. Das Auslaufen der Mietpreisbremse wäre ein Schlag ins Gesicht der Dresdner Mieter. Wir brauchen einen lückenlosen Übergang von der alten zur neuen Regelung. Dafür muss jetzt das Infrastruktur-Ministerium seine Arbeit machen. Ohne die Mietpreisbremse würde die Steigerung der Mieten in Dresden noch drastischer ausfallen. Es braucht alle wohnungspolitischen Instrumente, um den Wohnungsmarkt zu entschärfen. Neben dem Wohnungsneubau gehört dazu auch die Mietpreisbremse, Mit den Großansiedlungen im Dresdner Norden werden noch mehr gutverdienende Fachkräfte nach Dresden kommen. Der Zuzug darf nicht zulasten der normalen Dresdner Bevölkerung gehen.
Kontakt:
Stefan Engel
Sprecher für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Allgemeine Verwaltung
Stadtrat für Pieschen
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