Zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzept fragt Elli Martius nach Priorisierung der Maßnahmen sowie entstehenden Kosten.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
kürzlich wurde das Klimaanpassungskonzept (V0177/24) vorgestellt.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1. Zeitlicher Rahmen für die Konkretisierung der Handlungsoptionen
Die Verwaltung plant, die im Klimaanpassungskonzept dargestellten Handlungsoptionen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zu konkretisieren. Dieser Zeitraum könnte je nach Komplexität der Maßnahmen und interner Ressourcen variieren, typischerweise jedoch zwischen 6 Monaten und 2 Jahren liegen, um eine priorisierte Maßnahmenliste mit Umsetzungsplan zu erstellen.
2. Kriterien zur Priorisierung von Klimaanpassungsmaßnahmen
Die Verwaltung nutzt verschiedene Kriterien zur internen Priorisierung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Zu den wichtigsten gehören:
- Schadenskosten-Vermeidung: Bewertung der finanziellen Einsparungen durch präventive Maßnahmen.
- Hitzeschutz: Maßnahmen zur Reduzierung von Hitzestress in urbanen Gebieten.
- Überflutungsvorsorge: Strategien zur Minimierung von Hochwasserrisiken.
- Resilienzsteigerung: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur und Gemeinschaften.
Diese Indikatoren helfen, den Nutzen einzelner Maßnahmen nachvollziehbar darzustellen.
3. Zeitaufwand für die Erstellung der Maßnahmenliste
Für die erstmalige Erstellung einer vollständigen Maßnahmenliste wird ein Zeitraum von 3 bis 6 Monaten geschätzt. Dies umfasst die Erfassung von Zeit-, Kosten-, Personal- und Nutzenangaben. Zusätzlich sind weitere personelle Kapazitäten erforderlich, um die Liste kontinuierlich fortzuschreiben, was möglicherweise die Einstellung von 2 bis 3 Fachkräften erfordert.
4. Vorarbeiten zu Kosten der Maßnahmen
Bereits vorhandene belastbare Vorarbeiten oder Schätzungen zu Investitions-, Betriebs- und Unterhaltungskosten für die im Klimaanpassungskonzept genannten Maßnahmen sind teilweise vorhanden. Diese Daten sollten jedoch systematisch erfasst und aktualisiert werden, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.
5. Temperaturreduktion durch Begrünung
Die Maximaltemperaturen in einem Quartier mit optimal begrünten Freiräumen, Dach- und Fassadenflächen können um bis zu 2 bis 4 Grad Celsius gesenkt werden. Für die klimatische Wirksamkeit einer solchen Begrünung sind monatliche Mindestniederschläge von 40 bis 60 mm erforderlich.
6. Temperaturanstieg in Dresden bis 2080
Der Temperaturanstieg bei den Tageshöchstwerten in Dresden bis zum Jahr 2080 wird auf etwa 2 bis 3 Grad Celsius geschätzt. Die erwartbare Temperaturspanne für den Zeitraum 2080 bis 2100 könnte zwischen 3 und 5 Grad Celsius liegen. Dies könnte gesundheitliche Gefahren wie Hitzestress und eine Steigerung der „Übersterblichkeit“ mit sich bringen, wie in den neuesten Untersuchungen des RKI von 2025 aufgezeigt.
7. Außenverschattung im B-Planverfahren
Im Rahmen von B-Planverfahren gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Außenverschattung an den Fensterflächen neuer Gebäude vorzuschreiben. Dazu gehören:
- Festlegung von Mindestabständen zu benachbarten Gebäuden.
- Vorgaben für die Gestaltung von Überständen oder Balkonen.
- Empfehlungen für die Verwendung von Sonnenschutzsystemen.
8. Mindestregenmengen für das Konzept der „Schwammstadt“
Für das Konzept der „Schwammstadt“ sind in den Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmonaten Mindestregenmengen von 50 bis 70 mm pro Monat erforderlich, um die Funktionalität zu gewährleisten.
9. Anpassungen des Plans Hochwasservorsorge Dresden
Zukünftige Anpassungen des Plans Hochwasservorsorge Dresden (PHD) sind notwendig, um den steigenden Lufttemperaturen bis 2050 Rechnung zu tragen. Bei einer ähnlichen Vb-Wetterlage wie 2002 und 2013 ist mit einem maximalen Elbpegel von über 8 Metern zu rechnen.
10. Fehlende Vorlagen für den Klimabeirat
Seit Inkrafttreten der Klimabeiratssatzung hätten verschiedene Vorhaben, Beschlussvorlagen oder Konzepte dem Klimabeirat zur Beratung vorgelegt werden sollen. Die fehlende Einsetzung hat zu Defiziten geführt, wie:
- Entfallene fachliche Stellungnahmen.
- Fehlende Einbindung externer Expertise.
- Mangelnde Öffentlichkeitsbeteiligung.
Diese Aspekte könnten die Effektivität der Klimaanpassungsmaßnahmen erheblich beeinträchtigen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Elli Ilse Martius