Kristin Sturm-Karls erkundigt sich zu neu angeschafften Terrorschutzelementen und fragt nach Kosten, Einsatz und Lagerung.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Schutz von Veranstaltungen gegenüber Gewalttaten und Terrorismus ist eine hoheitliche Aufgabe. Dresden investiert daher u.a. in (mobile, zertifizierte) Zufahrtsschutzelemente und hat in jüngster Zeit neue erworben.
In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:
Fragen:
- Wo werden die sich im Eigentum der Stadt befindlichen Terror- und Zufahrtsschutzelemente gelagert (inkl. zukünftige Anschaffungen)? Welche Kosten verursacht die Lagerung pro Jahr (voraussichtlich)?
- Fragen zum Transport, Logistik und Einweisung in die Bedienung der Elemente:
a. Wer übernimmt diese Dienstleistungen? Sind hier Fremdfirmen beteiligt?
b. Wer übernimmt die Kosten, bzw. mit welcher rechtlichen Grundlage werden die
Kosten aufgeteilt oder weitergegeben und wie hoch sind diese? - Ist die aktuelle Anzahl der vorhandenen Terrorschutzelemente ausreichend, um alle in Dresden stattfindenden Weihnachtsmärkte abzusichern, inkl. des Loschwitzer Weihnachtsmarktes?
- Aktuell gibt es keine rechtliche Sicherheit im Umgang mit der Umlage der Kosten für die
Vorgaben der Terrorschutzvorrichtungen.
a. Wie geht die Stadt mit der Vergabe der Terrorschutzelemente um, insbesondere,
wenn mehrere Veranstaltungen stattfinden?
b. Auf welcher Grundlage werden die Kosten für die Nutzung der Terrorschutzelemente berechnet?
c. Wenn die Terrorschutzelemente verliehen werden, entstehen Haftungsfragen.
Wer übernimmt diese und auf welcher Grundlage
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Sturm-Karls