Dana Frohwieser möchte wissen, ob bei einem möglichen (Teil-)Verkauf der Stadtreinigung Dresden der Stadtrat ein Mitspracherecht hat.
Einleitung:
Der Oberbürgermeister zieht in Erwägung, Anteile an der Stadtreinigung Dresden GmbH zu veräußern.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1. Bedürfte eine solche Veräußerung einer Beschlussfassung des Dresdner Stadtrates?
2. Gibt es unterschiedliche Rechtslagen, je nach Umfang der zu veräußernden Anteile? Wenn ja, welche?
3. Aus welchen Rechtsgrundlagen ergibt sich die Notwendigkeit, dass eine Beschlussfassung des Stadtrates erforderlich ist, bzw. aus welchen Rechtsgrundlagen könnte sich ei-ne solche Notwendigkeit ergeben?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Dana Frohwieser